Die Landeswahlleiterin hatte am 22. September auf die Problematik aufmerksam gemacht. Die Kosten für den Neudruck betragen 18 000 Euro.
Der Papierhersteller, der die Druckerei in Paderborn für den Druck der Stimmzettel belieferte, habe sich genau an die technischen Vorgaben zum Druck gehalten. Im weiteren Verlauf muss nun das Gericht darüber entscheiden, wer die Rechnung zu begleichen hat.