Absurd

Heiratet Herr Kurz Frau Dick-Dünn, so dürfen die beiden nicht Kurz-Dick-Dünn heißen. Mit Frau Dickdünn wäre die Namenskette hingegen erlaubt. Eigentlich absurd: Ein Bindestrich macht der Namenswahl einen Strich durch die Rechnung.

Noch absurder ist nur, dass sich zwei Menschen jahrelang durch alle Instanzen klagen, um einen Doppel-Doppelnamen durchzusetzen. Schade eigentlich, dass Karlsruhe die Sache so seriös analysieren musste. Aber ein Strafurteil ist nun mal nicht die Sache des Verfassungsgerichts. Dabei drängte es sich eigentlich auf: "Im Doppelnamen des Volkes werdet Ihr verurteilt, Eure Namenskette für immer zu tragen. Jede Unterschrift oder auch das Melden am Telefon mit nur mit einem Namensteil wird bestraft."