Verfassungsänderung Ausländer aus Drittstaaten sollen wählen dürfen
Die Fraktionen von SPD, Grüne und Piraten wollen die Landesverfassung ändern, um ein kommunales Wahlrecht zu ermöglichen.
Düsseldorf. Die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen und Piraten unternehmen einen neuerlichen Anlauf, in NRW das kommunale Wahlrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten zu etablieren.
Nachdem sich in der Verfassungskommission zur Beratung möglicher Verfassungsänderungen im vergangenen Jahr nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit gefunden hatte, liegt inzwischen ein Gesetzentwurf der drei Fraktionen zur Verfassungsänderung vor.
Danach soll in Artikel 78 der Landesverfassung der Satz eingefügt werden: „Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben.“ Als Mindestaufenthaltsdauer sollen nach Vorstellungen der Antragsteller fünf Jahre gelten.
In mehreren Landtagsausschüssen ist der Entwurf in diesem Monat schon beraten worden. Auf der Tagesordnung im Landtag wird er im März auftauchen. Die Stimmen von SPD, Grünen und Piraten reichen für die Zweidrittel-Mehrheit aber nicht aus.
In NRW wären gut eine Million Ausländer aus Drittstaaten von der Verfassungsänderung betroffen, die Mehrzahl von ihnen sind Türken. „Partizipation und Integration gehören zusammen“, begründet SPD-Innenexperte Hans-Willi Körfges den erneuten Versuch, die Zustimmung von CDU und FDP zu gewinnen. Aus vielen Kommunen lägen Resolutionen der Stadträte mit der Forderung nach dem Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer vor. Die Gefahr, damit auch Anhängern des türkischen Präsidenten Erdogan mehr Einfluss auf die Kommunalpolitik zu ermöglichen, sieht er nicht: „Ich glaube im Gegenteil, die Problematik würde sich entschärfen, wenn es die Möglichkeit der Partizipation gäbe.“
Eine Position, die auch Andreas Meyer-Lauber, NRW-Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), teilt: „Das hätte eher positive Auswirkungen, weil es zeigen würde, dass es bei uns andere demokratische Alternativen gibt, die funktionieren.“ Der DGB verfolgt zusammen mit dem Landesintegrationsrat schon seit Jahren das Ziel einer Verfassungsänderung. „Die Menschen leben hier, arbeiten hier, zahlen Steuern und Sozialversicherung. Es gibt keinen Grund, sie nicht in unsere demokratischen Prozesse einzubinden. In manchen Stadtteilen schließen wir derzeit große Teile der Bevölkerung von der Verantwortung aus.“ Meyer-Lauber verweist auf positive Erfahrungen aus den Betrieben, wo ohne Wahlrecht für alle ausländischen Beschäftigten oft keine Betriebsräte mehr zustande kämen.
In der CDU kann man der Argumentation nicht folgen. „Das Wahlrecht allein schafft noch keine Integration. Es setzt vielmehr die Integration voraus, zu deren erfolgreichem Abschluss der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten gehört“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende André Kuper. Die CDU lehne ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer ab. Es vertrage sich auch nicht mit dem Grundgesetz. Die Ausnahme für EU-Bürger basiere auf EU-Recht „und beruht vor allem auf Gegenseitigkeit“.