Corona-Regeln NRW verlängert Basisschutz-Maßnahmen

Düsseldorf · Die Corona-Zahlen steigen wieder an. NRW verlängert die noch bestehenden Basis-Schutzmaßnahmen - allerdings nur für einen kurzen Zeitraum. Denn es ist noch unklar, wie es mit den kostenlosen Bürgertests weitergeht.

In Nordrhein-Westfalen gilt zunächst bis zum 30. Juni weiterhin Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie im öffentlichen Personennahverkehr.

Foto: Christoph Soeder/dpa/Klaus Meyer

In Nordrhein-Westfalen gilt zunächst bis zum 30. Juni weiterhin Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie im öffentlichen Personennahverkehr. Die Landesregierung verlängerte die Corona-Schutzmaßnahmen und Test-Regeln vorerst um eine Woche. Wesentliche Änderungen gebe es dabei nicht, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit.

Grund für die kurze Frist der Verordnungen ist, dass die kostenlosen Corona-Bürgertests vorerst nur bis einschließlich 29. Juni geregelt sind. Darüber hinausgehende Regelungen des Bundes seien dem Landesgesundheitsministerium bislang nicht bekannt, hieß es weiter. Die Corona-Regeln der Länder beruhten aber auf den Bürgertests und Tests in den Einrichtungen.

„Der Bund muss jetzt ganz dringend Planungssicherheit schaffen“, forderte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Dass wir zehn Tage vor dem Auslaufen der Testregelungen noch nicht wissen, ob und wie es mit den Testungen danach weitergeht, ist ein Unding.“ Die Dynamik der Corona-Infektionen nehme wieder deutlich zu.

Auch die kommunalen Spitzenverbände pochen darauf, dass der Bund die kostenlosen Bürgertests in den Sommermonaten sicherstellt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Freitag gesagt, er gehe davon aus, dass Bürgertests auch im Sommer weiter genutzt werden könnten.

In Bussen und Bahnen in NRW gilt nun vorerst bis 30. Juni weiterhin Maskenpflicht. Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose.

Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen gelten weiter. Ausnahmen könne es künftig lediglich für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt seien.

In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen kann außerdem für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.

Auch die Regeln für Isolierung bei einem positiven Coronatest gelten weiter. Wer positiv auf das Virus getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In NRW ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test erforderlich. Der PCR-Test muss entweder negativ sein oder einen Ct-Wert über 30 aufweisen. Der sogenannte Ct-Wert gibt an, wie viel Erbgut des Virus in einer Probe vorhanden ist. Ein Corona-Selbsttest ist zum Freitesten nicht ausreichend.

Laumann appellierte an die Menschen, besonders dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, freiwillig eine Maske zu tragen. „Das Risiko von gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion besteht bei allen Menschen“, warnte der Minister. „Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Und lassen Sie sich, wenn noch nicht geschehen, impfen.“

(dpa/lnw)