Düsseldorfer Gericht entschied: Kopftuch-Verbot bleibt

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das seit einem Jahr geltende Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt.

Düsseldorf/Krefeld. Es wies gestern die Klage der Muslimin Filiz Mutu aus Krefeld ab, deren Einstellung als Beamtin auf Probe wegen des Kopftuchs von der Bezirksregierung abgelehnt worden war. Ihr fehle die erforderliche persönliche Eignung, weil sie im Unterricht ihr Kopftuch tragen will, hieß es damals in der Begründung der Bezirksregierung.

Mit dem Tragen des Kopftuchs aus religiösen Gründen gebe die 28-jährige, die 1998 die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatte, ein Bekenntnis zum Islam ab und verstoße damit gegen das staatliche Neutralitätsgebot an den Schulen, entschied das Gericht. Politische, religiöse und weltanschauliche Bekundungen sind demnach an Schulen verboten.

Filiz Mutu, die zuvor bereits zwei Jahre lang als Deutsch- und Mathelehrerin an der Gesamtschule gearbeitet hatte, war zum Prozess mit einer "modischen Variante des islamischen Kopftuchs" erschienen: Dabei bedeckt der Stoff zwar Haare und Ohren, er wird jedoch auf dem Kopf zusammengeknotet. "Das Verbot verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz", erklärte sie.

Das Kopftuchverbot verstoße gegen das Grundgesetz, betonte die 28-Jährige. Schließlich könne man es auch als modische Kopfbedeckung, als Schutz vor dem Wetter oder nach einer Krankheit wie Haarsausfall tragen. Ohnehin sei ihr Kopftuch mehr ein kulturelles Bekenntnis und schon gar kein Unterdrückungs-Symbol: Sie habe es gegen den Willen ihres Vaters zu tragen begonnen.Für den Richter hat das Tragen eines Kopftuch allerdings immer auch Signalwirkung: "Es kommt daruf an, was die große Gruppe der Schüler und Eltern denkt." Ihrte modische Variante unterscheide sich außerdem nicht wesentlich vom islmischen Kopftuch.

Nach Ansicht des Gerichts ist von dem Verbot auch die Ordenstracht der Nonnen und die jüdische Kopfbedeckung erfasst. In NRW wehren sich derzeit zwölf Frauen gegen das Kopftuch-Verbot, mit vier Fällen beschäftigen sich bereits Gerichte. Ende des Monats wird vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht über eine Schul-Sozialpädagogin einer Düsseldorfer Gesamtschule verhandelt, die seit dem Kopftuch-Verbot eine Baskenmütze trägt.