Ewige Schulden nach falschem Bombenalarm
Gericht: Eine Studentin muss knapp 207 000 Euro an Flughafen bezahlen.
Düsseldorf. Mehr als dreieinhalb Jahre nach der folgenschweren Bombendrohung gegen den Düsseldorfer Flughafen muss die Bombendroherin dem Flughafen 206 858,84 Euro zahlen. Das entschied eine Zivilkammer des Düsseldorfer Landgericht.
Die 32-jährige Studentin aus Velbert hatte den Airport im Sommer 2003 sieben Stunden lang lahm gelegt. Sie hatte telefonisch im Namen der islamistischen Al Kaida mit einem Bombenanschlag gedroht. Die Bundespolizei evakuierte den Flughafen, der Flugbetrieb wurde eingestellt. Die Terminals wurden durchsucht, eine Bombe wurde allerdings nicht gefunden. 15 000 Passagiere und Abholer saßen stundenlang fest, 70 Flüge wurden gestrichen.
"Wir erkennen die Forderungen des Airports an", sagte ihr Rechtsanwalt Rudolf Mebus vor Gericht. Die Studentin saß unter Tränen im Gerichtssaal. Im April 2004 war sie wegen Störung des öffentlichen Friedens zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Als Motiv für die Bombendrohung hatte sie vorgebracht, den den geplanten Teneriffa-Urlaub mit ihrem Freund verhindern zu wollen.
30 Jahre lang hat die Airport-Gesellschaft nun Zeit, den Titel gegen den Frau zu vollstrecken. Insgesamt sitzt die Frau auf Schulden von einer Million Euro. So muss sie unter anderem für den Einsatz der Bundespolizei (150 000 Euro) aufkommen. Die Landespolizei fordert 28 000 Euro. Von den Fluggesellschaften will nur Air Berlin 48 000 Euro geltend machen. "Meine Mandantin wird ein Leben an der Pfändungsfreigrenze führen", sagt Mebus. Eine Privatinsolvenz ist bei vorsätzlich begangenen Straftaten nicht möglich.