Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab am Dienstag einer Klage des Juristenpaares statt. In dem Prozess ging es um eine Erhöhung von 2,48 Euro pro Jahr.
Die Kommune hatte beschlossen, im Winter die durch Räumfahrzeuge an Bushaltestellen entstehenden Schneewälle künftig selbst zu entfernen. Dafür wurden Anwohner mit einer höheren Abgabe zur Kasse gebeten. Das Gericht befand, diese Leistung diene aber überwiegend dem Allgemeininteresse. Die Stadt müsse das Interesse der Öffentlichkeit und der Anlieger anders gewichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 17 K 1961/12).