Ex-Kämmerer kritisiert das Wahlgesetz

Ergebnis in Remscheid verfassungswidrig?

Remscheid. Der frühere Remscheider Stadtdirektor Jürgen Müller will das Ergebnis der Kommunalwahl für Bezirksvertretungen in seiner Heimatstadt anfechten. Er hält das Ergebnis für die Bezirksvertretungen Lennep, Lüttringhausen und Süd für verfassungswidrig. Der Rechtsanwalt richtet sich mit seiner Kritik gegen das von CDU und FDP reformierte Kommunalwahlgesetz des Landes und ein darin neu verankertes Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung. Müller erklärte, dies führe dazu, dass die Sitzverteilung nicht dem tatsächlichen Stimmenverhältnis entspreche.

In seiner Erklärung rechnet Müller - er ist der Ehemann von NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) - vor, dass beispielsweise die Linke in Lennep für einen Sitz etwa 500Stimmen benötigt habe, die CDU aber mehr als 1000, die SPD rund 800. Müller kann nach eigenen Angaben innerhalb eines Monats gegen das Ergebnis Einspruch einlegen, über den der Rat dann entscheiden muss. Danach könne Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Müller geht davon aus, dass Remscheid kein Einzelfall in NRW ist.

Landeswahlleiterin Helga Block wies die Kritik zurück. Sie sagte unserer Zeitung, dass das neue Berechnungsverfahren eingeführt worden sei, weil es nach Überzeugung von Mathematikern genauer sei als das vorher verwandte Verfahren. Es werde in anderen Ländern und auch bei der Bundestagswahl am 27.September angewendet.