NRW Landesregierung Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs kritisiert Epidemie-Gesetz

Düsseldorf · Dem geplanten Epidemie-Gesetz fehlt es nach Einschätzung des früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen an Präzision. An diesem Mittwoch ist die erste Lesung des Entwurfes angesetzt.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Armin Laschet (CDU) plant ein Epidemie-Gesetz unter anderem zum Schutz gegen weitere Corona-Infektionswellen. Am Mittwoch ist die erste Lesung des Entwurfs angesetzt.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Für „eine solche Beschneidung von Grundrechten, zu denen auch die Freiheit der Berufsausübung gehört, braucht es ein Höchstmaß an inhaltlicher Bestimmtheit der Voraussetzungen, unter denen ein solcher Grundrechtseingriff möglich sein soll“, sagte Michael Bertrams dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch). Daran mangele es dem Entwurf der schwarz-gelben Koalitionsregierung.

Auch bei den Zuständigkeiten fehle Präzision. „Wie die Einschätzung einer lediglich landesweiten epidemischen Lage zustande kommen soll, lässt sich dem Entwurf nicht entnehmen.“ Die Verabschiedung des Gesetzes sollte vertagt werden, sagte Bertrams der Zeitung. „Es wäre das Mindeste, diesen Gesetzentwurf den Fachausschüssen des Landtags zur Beratung in aller Ruhe vorzulegen und vor der Verabschiedung des Gesetzes auch Sachverständige anzuhören.“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant ein Epidemie-Gesetz unter anderem zum Schutz gegen weitere Corona-Infektionswellen. Es sieht etwa Zwangsverpflichtungen von Ärzten im Notfall vor. Die Opposition, aber auch Rechtswissenschaftler hatten massive Bedenken geäußert. Anders als von der Landesregierung ursprünglich geplant soll es nun doch nicht im Eilverfahren durch den Landtag gebracht werden. An diesem Mittwoch ist nun die erste Lesung des Entwurfes angesetzt.

(dpa)