Finanzierung der Inklusion in trockenen Tüchern
Städte- und Gemeindebund akzeptiert als letzter Verband das Angebot des Landes.
Düsseldorf. Die rot-grüne Landesregierung und die nordrhein-westfälischen Kommunen haben ihren Streit um die Finanzierung der Inklusion nach monatelangem Ringen beigelegt. Als letzter der drei kommunalen Spitzenverbände akzeptierte am Donnerstag auch der Städte- und Gemeindebund das Kompromissangebot des Landes. Städtetag NRW und Landkreistag hatten bereits zugestimmt.
Gleichzeitig empfahl der Städte- und Gemeindebund seinen Mitgliedern, von Klagen gegen das Inklusionsgesetz abzusehen. Fast 200 Gemeinden hatten seinen Angaben zufolge in den vergangenen Wochen Interesse signalisiert, das Gesetz vom NRW-Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Die Empfehlung ist für sie nicht bindend — es könnte theoretisch Klagen geben.
Ausgelöst worden war der Streit durch die Weigerung der Landesregierung, die sogenannte Konnexität für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern anzuerkennen. Das Land hätte damit alle anfallenden Kosten zahlen müssen — beispielsweise für den behindertengerechten Umbau von Schulen. Als Kompromiss schlug Rot-Grün vor, sich für fünf Jahre mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten zu beteiligen. Der Jahresanteil wird auf Drängen der Kommunen jährlich überprüft.
Eine erneute Entscheidung über Klagen sei auch noch nach der vereinbarten ersten Überprüfung der Kostenentwicklung zum 1. Juni 2015 möglich, erklärte der Städte- und Gemeindebund. „Das Risiko einer unkontrollierten Kostensteigerung für die Kommunen ist zwar nicht vollständig beseitigt, aber doch deutlich minimiert worden“, unterstrich sein Präsident, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer.
Vom Schuljahr 2014/2015 an — also ab diesem Sommer — haben Eltern behinderter Kinder in NRW einen Anspruch darauf, dass ihr Kind die erste Klasse einer Grundschule beziehungsweise die fünfte Klasse einer weiterführenden Schule besuchen kann. Es wird erwartet, dass der Großteil der Kinder an Lernschwächen oder Sprachdefiziten leidet. Sollte die Kommune keinen entsprechenden Platz anbieten, muss sie mit Klagen rechnen. Förderschulen wird es weiter geben. wib/Red