Finanzminister wehrt sich gegen Täuschungsvorwürfe
Für die Opposition ist es ein dreister Täuschungsversuch. Doch der Finanzminister verteidigt seine Nachricht vom überraschenden Geldsegen für Nordrhein-Westfalen. Dass das Land plötzlich 1,3 Milliarden Euro weniger Schulden machen muss, bleibt ein Streitpunkt.
Düsseldorf. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat Vorwürfe der Opposition zurückgewiesen, er habe das Parlament über die positiven Haushaltsentwicklungen getäuscht. Ein Finanzminister müsse keine „Alarmmeldungen“ ausgeben, wenn sich der Etat besser entwickle, sagte er am Mittwoch in einer Sondersitzung des parlamentarischen Haushaltsausschusses.
Er habe keinerlei Informationspflichten verletzt und nicht gegen das Budgetrecht des Parlaments verstoßen, unterstrich der SPD-Politiker. Walter-Borjans hatte in der vergangenen Woche überraschend mitgeteilt, das Land müsse für das abgelaufene Haushaltsjahr 1,3 Milliarden Euro weniger an Schulden machen als geplant.
Kurz vor Jahreswechsel hatte der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen sowie einiger Linksabgeordneter dagegen noch zusätzliche Kredite in Höhe von 1,8 Milliarden Euro genehmigt. Damit stieg die Neuverschuldung des Landes auf den Rekordwert von rund 8,4 Milliarden Euro.
Dabei habe der Finanzminister schon im November gewusst, dass es Steuermehreinnahmen und geringere Ausgaben im Gesamtvolumen von über 2 Milliarden Euro geben werde, kritisierte der Vize-Fraktionschef der CDU-Opposition, Christian Weisbrich, nach der Sondersitzung.
„Er hat dem Parlament nicht gesagt, was er wusste.“ In einer detaillierten Auflistung stellte Walter-Borjans dem Ausschuss dar, dass bereits seit Oktober erheblich geringere Ausgaben für Personal und Zinsen und seit November höhere Steuereinnahmen absehbar gewesen seien.
Daneben habe es geringere Ausgaben unter anderem für Infrastruktur und Kohlesubventionen gegeben. Bis Ende September seien auch erst 800 Millionen an neuen Krediten aufgenommen worden. Allerdings seien solche Zwischenstände nicht aussagekräftig, solange es keinen Jahresabschluss gebe, sagte Walter-Borjans. „Der Finanzminister ist nicht zu ständigen Wasserstandsmeldungen verpflichtet.“
Es stehe ihm zu, die ihm vorgelegten Daten zunächst sorgfältig auszuwerten. Bei der Landtagssitzung Mitte Januar seien die Zahlen noch nicht abschließend geprüft gewesen. Sein Amtsvorgänger Helmut Linssen (CDU) habe das Parlament erst Ende März 2010 über die Haushaltsdaten des Vorjahres informiert, stellte Walter-Borjans fest.
Die Situation damals und heute sei aber nicht vergleichbar, konterte Weisbrich. Schließlich habe sich jetzt der Verfassungsgerichtshof (VGH) in den Haushaltsvollzug eingeschaltet und der Landesregierung per einstweiliger Anordnung untersagt, Kredite aus dem Nachtragshaushalt aufzunehmen.
Einen Tag vor dem Gerichtsbeschluss hatte Walter-Borjans den VGH über die sich abzeichnende „vorläufige Haushaltsverbesserung“ unterrichtet.