Damit aber wurden nur die offensichtlichsten Mängel behoben, die Fehler im System blieben bestehen. In den Landeseinrichtungen wird nach wie vor der Mangel verwaltet. Für kommunale Einrichtungen gibt es nicht einmal Standards.
Obdachlosigkeit verhindern — das war der Mindestanspruch, den das Land NRW erfüllen wollte. Das ist gelungen. Verhindern, dass Misshandlung und Überforderung wie in Burbach wieder geschehen können? Davon kann keine Rede sein.