Gericht: Kreis Viersen muss Schüler Integrationshelfer finanzieren

Düsseldorf/Viersen. Der Kreis Viersen muss einem verhaltensauffälligen 14-Jährigen einen Integrationshelfer im Unterricht zur Seite stellen. Das hat das Landessozialgericht NRW in einem Eilverfahren entschieden.

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Eine Teilnahme am gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern sei nur mit einer 1:1-Betreuung möglich, teilte das Gericht mit.

Geklagt hatten die Eltern, weil der Kreis die Finanzierung des Helfers abgelehnt hatte. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) setzt sich dafür ein, dass der Bund künftig für die Kosten von sogenannten Integrationshelfern aufkommt.

Sie betreuen behinderte Kinder, die gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in Regelschulen lernen. "Wir müssen gemeinsam mit den Kommunen dafür streiten, dass der Bund die Kosten übernimmt", sagte Löhrmann der "Westdeutschen Zeitung". Die Inklusion, also der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern, sorgt seit langem für Streit zwischen Landesregierung und Kommunen.

Die Städte und Gemeinden sehen hohe Mehrkosten auf sich zukommen, wenn ab kommendem Sommer ein Rechtsanspruch auf Inklusion in Kraft tritt, und fordern dafür einen Ausgleich vom Land. Dies lehnt die Landesregierung bislang ab. Bis Ende des Monats tagt eine Arbeitsgruppe von Land und Kommunen, die nach einem Kompromiss sucht.

Den vollständigen Text lesen Sie in der Donnerstagausgabe der "Westdeutschen Zeitung".