NRW Gericht stoppt Testlauf für "Hygiene-Ampel" in Duisburg und Bielefeld
Münster. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Testlauf für die geplante landesweite „Hygiene-Ampel“ gestoppt. Die bisherige Rechtslage erlaube keine pauschale Weitergabe der Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen, entschieden die Richter am Montag.
Die Veröffentlichung einer bloßen Punktwertung schaffe keine Transparenz, sondern vernebele.
Neun Gastronomen aus Duisburg und Bielefeld klagten erfolgreich gegen das Pilotprojekt. Sie halten die Weitergabe der Prüfergebnisse für rechtswidrig. In erster Instanz hatten sie recht bekommen.
Rückendeckung erhalten die Wirte von ihrem Berufsverband Dehoga: Der lehnt eine verpflichtende Hygiene-Ampel als „pseudotransparent“, „überflüssig“ und „verzerrend“ ab. So sei für den Verbraucher nicht ersichtlich, ob eine negative Bewertung durch echte Hygienemängel oder bloße Verstöße gegen die Dokumentationspflicht ausgelöst sei.
Die Verbraucherzentralen jedoch zeigen sich überzeugt, dass ihr Instrument wirkt: Unternehmen hätten sich von Kontrolle zu Kontrolle verbessert.
Seit 2013 erproben die Verbraucherzentralen das Kontrollbarometer für Gaststätten in diesen beiden Pilotkommunen. Im Internet und in einer App ist in einer Farbskala ersichtlich, wie die Restaurants und Imbisse jeweils abgeschnitten haben. Grün zeigt dabei gute Ergebnisse an, Rot eine Vielzahl von Mängeln, Gelb liegt dazwischen. dpa