Gesetz ändern
Kommentar
01.02.2010
, 19:42 Uhr
Man könnte es sich einfach machen, die Justiz-Panne von Essen auf "menschliches Versagen" zurückführen, personelle Konsequenzen ziehen und die Angelegenheit dann auf sich beruhen lassen. Doch bei einem gewalttätigen Sexualverbrecher mit hohem Rückfall-Risiko darf das so nicht laufen.
Wenn - wie im vorliegenden Fall - unstrittig feststeht, dass ein Mensch in Sicherungsverwahrung gehört, darf dies nicht an Formalitäten scheitern. Eine Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung ist deshalb überfällig. Frau Bundesjustizministerin, übernehmen Sie!
horst.kuhnes@wz-plus.de