Gesundheitskarte: Sensible Patientendaten auf einem Chip

Der größte Feldversuch vor der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland ist gestern in Bochum mit 10 000 Versicherten gestartet worden. Ärzte haben allerdings Bedenken.

Bochum. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gab in einer Arztpraxis den Startschuss für die erste Stufe des Tests mit 10 000 Versicherten, 25 Praxen, 15 Apotheken und zwei Krankenhäusern. In zwei Jahren soll der Test auf 100 000 Freiwillige in der Region Bochum-Essen ausgeweitet werden.

Die neue Karte mit Bild enthält in der ersten Phase neben allgemeinen Patienten-Angaben auf freiwilliger Basis auch Notfalldaten wie Blutgruppe oder Medikamenten-Unverträglichkeiten. Dazu können Rezepte elektronisch übertragen werden. Später soll die komplette Patienten-Akte folgen. Dann können Ärzte auf Untersuchungsergebnisse anderer Mediziner zurückgreifen. Unnötige Doppeluntersuchungen und Kosten entfallen.

"Ziel ist eine flächendeckende elektronische Kommunikation mit Hilfe einrichtungsübergreifender elektronischer Patientenakten bis 2015", sagte Laumann.

In sieben Regionen Deutschlands wird die Karte getestet. Erst nach Abschluss der Tests soll die Karte die bisherige Gesundheitskarte ersetzen. Laumann betonte, dass die Daten trotz Vorbehalten von Ärzten und Datenschützern sicher seien. Er fordert, auch Organspendeausweis, Impfpass, Allergiepass oder Mutterpass speichern zu lassen.

Datenspeicherung Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild soll die heutige Chipkarte schrittweise ablösen. Pflichtbestandteile sind die Versicherungsangaben einschließlich Zuzahlungen, die Berechtigung zur Behandlung im europäischen Ausland und die papierlose Übertragung von Rezepten. Die Versichertendaten werden nicht wie bisher nur auf der Karte gespeichert, sondern können auch online beim Arztbesuch abgeglichen werden.

Freiwillige Angaben Über zusätzliche Angaben entscheidet der Patient. Dazu zählen Dokumentationen über eingenommene Arzneimittel, Notfallinformationen oder Angaben zur Blutgruppe, aktuelle Diagnosen oder Operationen. Diese Daten werden wie bei einer EC-Karte über eine persönliche Geheimzahl (PIN) abgerufen. Ärzte und Apotheker müssen sich bei jedem Zugriff auf die Karte mit ihrem "elektronischen Heilberufsausweis" identifizieren.

Verfahren Der Arzt gibt seinen Heilberufeausweis samt PIN in ein Ablesegerät ein. Dann folgt der Patient mit seiner Gesundheitskarte samt PIN. Daten sind nun online abrufbar. Der Arzt kann Befunde ins System eintragen. Der Patient muss einwilligen. Vorerst gibt der Arzt in solchen Fällen noch einen Patientenbrief an den Hausarzt mit. Nach der flächendeckenden Einführung können Ärzte, Apotheker oder Kliniken Rückgriff auf die Daten nehmen.