Gutachterstreit um Gemeinschaftsschule
Der Verband VBE begrüßt die Reform. Andere wollen klagen.
Düsseldorf. Um die Einführung der Gemeinschaftsschule in Nordrhein-Westfalen tobt ein heftiger Streit innerhalb der organisierten Lehrerschaft. Während der Philologen-Verband das Projekt der rot-grünen Minderheitsregierung als Verstoß gegen die Verfassung ablehnt, stellt sich der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hinter die Reform. "Dieses Modell ist mit unserem Vorschlag zur ,Allgemeinen Sekundarschule’ aus dem Jahr 2005 identisch. Und daher begrüßen wir es und halten es auch für verfassungsgemäß", sagte Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE.
Das Prinzip gemeinsames Lernen verstoße nach seiner Einschätzung nicht gegen die Verfassung, sagte der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy, vom VBE als Gutachter beauftragt. Er sieht den Spielraum des Gesetzgebers relativ weit gefasst, um neue Schulformen zu schaffen. Der Philologenverband, der vor allem Gymnasiallehrer vertritt, kam zu ganz anderen Ergebnissen als der VBE, in dem Haupt- und Realschullehrer organisiert sind. Er hatte erst unlängst einen eigenen Gutachter präsentiert, der in der Gemeinschaftsschule einen krassen Verfassungsverstoß sah.
Der Bonner Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz monierte, dass Rot-Grün die neue Schulform als Modellversuch quasi durch die Hintertür einführe. Denn für einen solchen Schritt sei zwingend ein neues Schulgesetz notwendig, was Sozialdemokraten und Grüne bisher strikt ablehnen.
Tatsächlich gibt es bisher einen genehmigten Antrag auf eine Gemeinschaftsschule (Gemeinde Ascheberg), rund zehn ernsthafte Interessenten und mehr als 50 Gemeinden, die in Verhandlungen mit dem Düsseldorfer Schulministerium stehen.