Vorwürfe gegen CDU/FDP nach Sex-Attacke in Duisburg
Düsseldorf (dpa). Nach der Attacke eines Sexualtäters auf ein zehnjähriges Kind in Duisburg hat die Landesregierung schwere Vorwürfe gegen die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit erhoben.
„Die Tat ist die Folge der fast einjährigen Untätigkeit des Bundesgesetzgebers. Es hapert an einem einheitlichen Willen von CDU und FDP in Berlin“, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Freitag in einer von der CDU beantragten Sondersitzung des Landtags- Innenausschusses. „Wir warten seit Monaten auf eine Regelung aus Berlin.“
Die CDU wies dies zurück und erhob Vorwürfe gegen die Landespolizei.Der Sexualtäter hatte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Noch im Februar war der Sexualverbrecher von einem Gutachter als gefährlich eingestuft worden. Im Oktober hatte ein anderer Gutachter keine akute Gefahr mehr gesehen. Der 47-Jährige ist wegen 15 Taten vorbestraft und hatte im Gefängnis Therapien verweigert. Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die nachträgliche Entfristung der Sicherungsverwahrung verboten hatte, konnten bundesweit 80 Sicherungsverwahrte freikommen, darunter auch der 47-Jährige.
Die CDU wies darauf hin, dass das europäische Urteil erst im Mai rechtskräftig geworden sei. Seitdem sei eine Reform der Sicherungsverwahrung erarbeitet und am Donnerstag vom Bundestag beschlossen worden. Aus Sicht der Union hat die Landespolizei versagt. NRW-Innenminister Jäger „drückt sich vor der Verantwortung„, sagte CDU-Innenpolitiker Peter Biesenbach. Er kritisierte, dass bereits nach sechs Tagen entschieden worden sei, die Observation des 47-Jährigen durch die Polizei abzubrechen. Dies sei „ein Witz“.„Die Polizei hat mehr getan als sie eigentlich hätte tun dürfen“, entgegnete Jäger. Die Observation sei eingestellt worden, weil der Mann sich unauffällig und kooperativ verhalten habe, erklärte das Innenministerium.
Am zehnten Tag in Freiheit hatte Ricardo K. der Polizei zufolge das Mädchen in der Dunkelheit verfolgt und von hinten angegriffen. Das Kind konnte unversehrt entkommen, der 47-Jährige sei in der Wohnung seines Bruders in Duisburg-Homberg festgenommen worden, wo er eingezogen war. Die Wohnung liegt gegenüber einer Grundschule, obwohl K. sich laut Bewährungsauflagen Kindern und Kinder-Einrichtungen nicht nähern darf und 50 Meter Abstand halten muss.
Der 47-Jährige sitzt unter dem Verdacht der versuchten Freiheitsentziehung und versuchten sexuellen Missbrauchs in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen. Ihm droht nun erneut Sicherungsverwahrung.Infolge des Urteils des EGMR sind in diesem Jahr allein in NRW 15 Gewalt- und Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung auf freien Fuß gekommen. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei stehen 13 weitere noch in diesem Jahr vor der Freilassung.