Fragen und Antworten Heilige Ruhe oder geruhsames Kaufen? Streit um Sonntags-Shopping
Sonntags auch mal durch die Läden bummeln können oder lieber doch den Verkäufern ihre Freizeit gönnen? Verkaufsoffene Sonntage sind vielerorts zum Zankapfel zwischen Handel und Gewerkschaften geworden. In Münster ist der Streit nun Anlass für einen Bürgerentscheid.
Münster/Düsseldorf.Die Vorweihnachtszeit rückt näher und mir ihr die Hoffnung des Handels auf ein brummendes Weihnachtsgeschäft - gerne auch an dem ein oder anderen verkaufsoffenen Sonntag. Doch die Gewerkschaft Verdi macht mobil - und bekommt Rückendeckung von den Gerichten. Ausgerechnet im katholischen Münster ist die Frage des heiligen Sonntags derart zu einem Politikum hochgekocht, dass am 6. November die Bürger entscheiden sollen. Was steckt eigentlich hinter dem Streit?
Gewerkschaften und Kirchen kämpfen Seite an Seite: Als traditionellen Tag für Familie und Freizeit wollen sie den Sonntag als zuverlässig arbeitsfrei schützen. Außerdem könnten große Ketten einen verkaufsoffenen Sonntag leichter stemmen als ein kleiner familiengeführter Betrieb. „Verkaufsoffene Sonntage stärken damit die Konzentration großer Ketten“, sagt Verdi-NRW-Sprecher Günter Isemeyer. Schließlich könne jeder Euro nur einmal ausgegeben werden. Und: Wer immer mehr Ausnahmen für den Handel mache, raube sich die Argumente auch in anderen Branchen Sonntagsarbeit zu verbieten.
Es freut Kommunen und ihre Marketingabteilungen, wenn sonntägliches Shopping Besucher in die Stadt lockt, die vielleicht sonst nicht kämen. Aus Sicht des Handelsverbandes NRW ist ein gelegentlich verkaufsoffener Sonntag für kleine wie größere Läden eine wertvolle Möglichkeit, in einer entspannten Atmosphäre ihre Stärken auszuspielen - gerade in Zeiten 24 Stunden verfügbarer Online-Stores. Shoppen sei für viele Menschen außerdem eine geschätzte Freizeitgestaltung - eben auch manchmal sonntags, wie dies im benachbarten Ausland überdies gang und gäbe sei, kontert Michael Radau, Präsident des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen.
Grundsätzlich gilt sonntags ein Arbeitsverbot für alle, deren Tätigkeit verzichtbar ist. Das umfasst auch Gewerbetreibende mit stundenweiser Ausnahme von Kiosken, Bäckereien oder Bauernhofläden. Außerdem gewährt das Ladenöffnungsgesetz jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonntage pro Stadtteil, elf über größere Stadtgebiete verteilt. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen Anlass gibt - etwa ein Stadtfest, eine Messe oder eine ähnliche Veranstaltung.
Jahr für Jahr entscheiden die Stadträte, wann die Ausnahmeregelung greifen soll und legen die Termine fest. Doch zunehmend macht Verdi mobil gegen die befürchtete Aushöhlung der Ausnahmeregelung - etwa im Münsterland, in Köln, Wuppertag, Velbert, Wülfrath oder Siegen. Knackpunkt ist die Frage, was eigentlich als Rechtfertigung genügt. Die Gewerkschaft kritisiert, dass in vielen Fällen der Wunsch, sonntags ein Geschäft zu machen, dazu führe, dass ein Anlass erst geschaffen werde. So reiche es nicht, ein paar Buden aufzustellen, um einen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich eines Weihnachtsmarktes genehmigen zu lassen, sagt Verdi-Mann Isemeyer. In vielen Fällen geht Verdi daher auch gerichtlich gegen solch zweifelhafte Anlässe vor.
Allein der Verdi-Bezirk-Münster strengte fünf Verfahren an - und bekam fünfmal Rückendeckung. Unter Berufung auf Bundesrecht kippten auch Nordrhein-Westfalens oberste Verwaltungsrichter jüngst geplante verkaufsoffene Sonntage. Das Argument: Die als Anlass dienende Veranstaltung muss mehr Menschen anlocken als der Shopping-Anreiz. Das bezweifelte das Oberverwaltungsgericht zum Beispiel in einem Fall in Velbert: Ein in einem Stadtteil stattfindendes Kinderfest reiche nicht um die offenen Läden zu rechtfertigen, lautete das Urteil.
Der Handelsverband fürchtet nun, dass eine so scharfe Rechtsprechung verkaufsoffene Sonntage auf Dauer unmöglich machen könne. „Das Gesetz gewährt uns ohnehin nur eine begrenzte Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen. Welche Termine dafür sinnvoll sind, das müssen wir frei festlegen können“, sagt NRW-Präsident Radau. Welche Motivation ein Kunde habe, sonntags eine Stadt zu besuchen - die offenen Läden oder ein bestimmtes Veranstaltungsprogramm - lasse sich ohnehin nicht ermitteln. In Münster sind am 6. November die Bürger aufgerufen, ihr Urteil zu fällen. Entschieden wird zwar über lokale Einzelfälle - gibt es jedoch genug Stimmabgaben, dürfte von dem Votum aber eine Signalwirkung ausgehen.