Justiz Justiz-Bilanz: Weniger Gewaltdelikte, aber mehr verurteilte Schwarzfahrer
Justizminister Thomas Kutschaty stellt die Strafverfolgungsstatistik vor.
Düsseldorf. Auf den ersten Blick scheinen die Worte von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) so gar nicht zu einer der Zahlen zu passen, die er gestern in Düsseldorf als eine Art NRW-Justizbilanz der vergangenen vier Jahre präsentierte. Da lobt er die Justiz, für die in unserem Bundesland knapp 40.000 Menschen arbeiten, für ihre erfolgreiche Bilanz.
Und dann liest man in der Statistik die Zahl von 835 Verurteilungen wegen Wohnungseinbruchs im Jahr 2014. Und das soll sogar positiv sein, weil es im Jahr 2010 nur 755 Verurteilungen, mithin 10,5 Prozent weniger gegeben habe. Angesichts der kürzlich vom Innenminister veröffentlichten Kriminalstatistik, nach der es allein im Jahr 2015 insgesamt gut 62.000 Wohnungseinbrüche im Land gab, wirkt die Zahl der Verurteilungen dann doch eher lächerlich.
Doch Kutschaty weist auf den großen Unterschied hin, der zwischen polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik besteht. In die polizeiliche Kriminalstatistik geht jeder Fall ein, in dem die Polizei ermittelt. Und damit eben auch all die Fälle, in denen die Täter nicht zu ermitteln sind oder die Tat nicht nachzuweisen ist. Hinzu kommt: Hat ein gefasster Täter 20 Wohnungseinbrüche verübt, so sind dies laut der Kriminalstatistik 20 Fälle. In der Strafverfolgungsstatistik, die die durch Gerichte abgeschlossenen Verfahren zählt, ist es dann aber nur ein Fall.
Was Minister Kutschaty positiv stimmt, ist vor allem der in der Strafverfolgungsstatistik zum Ausdruck kommende Rückgang von Gewalt- und Tötungsdelikten. Wurden im Jahr 2010 noch 9037 Täter von NRW-Gerichten wegen Gewaltdelikten verurteilt, waren es 2014 nur noch 6199 - ein Rückgang von 31,4 Prozent. Bei den Tötungsdelikten, die von den Gerichten abgeurteilt wurden, lag die Zahl 2014 noch bei 196 - und damit 27,1 Prozent niedriger als im Jahr 2010 (269).
Gestiegen ist allerdings die Zahl der Verurteilungen wegen des sogenannten Erschleichens von Leistungen, im Volksmund Schwarzfahren. Hier stieg die Zahl der Verurteilungen von 12.716 im Jahr 2010 auf 17.912 im Jahr 2014 (plus 40,8 Prozent). Der Justizminister führt das auf die häufiger durchgeführten Kontrollen der Verkehrsbetriebe zurück.