Justiz lagerte kostbares Gemälde auf dem Dachboden
Experten sind empört, dass das Landgericht Düsseldorf den Wert eines hochkarätigen Kunstwerks nicht erkannte.
Düsseldorf. Die Experten sind fassungslos: Das neun Meter breite Triptychon ist nach Ansicht von Kennern von unschätzbarem Wert, aber das letzte große Werk des Künstlers Friedrich Wilhelm von Schadow hing seit Jahrzehnten im ersten Stock des Düsseldorfer Landgerichts - und offenbar wusste niemand um seine Bedeutung. Was die Kunstwelt noch mehr in Rage versetzt: Teile des Bildes aus der Mitte des 19. Jahrhunderts lagerten Jahrzehnte auf dem Dachboden.
Entdeckt wurde der Schatz nur, weil das Gericht gerade umzieht und die Juristen kein Interesse an dem Bild zeigten. Begründung: Der "alte Schinken" passe stilistisch nicht in das neue Gebäude. Erst ein Gutachter fand heraus, dass es sich um das Spätwerk des Gründers der Düsseldorfer Malschule handelt.
Experten schätzen dessen Wert auf mehrere hunderttausend Euro. Da es ein außergewöhnlich voluminöses Gemälde ist, das aus drei jeweils drei Meter breiten Einzelbildern besteht, könne der Wert sogar in die Millionen gehen.
Noch unklar ist, wem das Triptychon mit dem Titel "Himmel, Fegefeuer und Hölle" tatsächlich gehört. Denn es soll ein persönliches Geschenk des Malers an den damaligen Landgerichtspräsidenten Hoffmann gewesen sein. Theoretisch könnten sich dessen Erben melden.