NRW JVA: Todesfälle tragisch, aber nicht zu verhindern?

NRW-Justizminister Kutschaty (SPD) berichtet im Rechtsausschuss, wie es jüngst zum Tod von zwei Häftlingen kommen konnte.

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Düsseldorf. Mit gleich zwei Todesfällen in Haftanstalten in Nordrhein-Westfalen mussten sich gestern die Mitglieder des Rechtsausschusses des Landtags befassen. Zum einen ging es um den Suizid eines 17-Jährigen im Jugendgefängnis Wuppertal-Ronsdorf vor zwei Wochen, zum anderen um den am Montag nach einer Prügelei gestorbenen 37-jährigen Marokkaner, der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Duisburg-Hamborn als Untersuchungshäftling eingesessen hatte.

In Bezug auf den Suizid des 17-Jährigen sprach NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) von einem tragischen Fall, der so kaum verhindert werden könne und verlas den Bericht, aus dem unsere Zeitung bereits zitiert hat. Dass der Jugendliche trotz dreier Suizidankündigungen in einer Einzelzelle untergebracht war, sei einer ansteckenden Hautkrankheit geschuldet, die eine Zusammenlegung mit anderen Häftlingen ausgeschlossen habe. Auch die Kontrolle im 15-Minuten-Takt sei angemessen gewesen.

Während die CDU, allen voran ihr rechtspolitischer Sprecher, Jens Kamieth, Kutschaty zuvor heftig in Stellungnahmen kritisiert hatte, war im Rechtsausschuss davon kaum etwas zu hören. Auch als Kutschaty erklärte, dass es keinerlei Hinweise auf Versäumnisse der Gefängnisleitung oder den Justizvollzugsbeamten in der JVA Wuppertal-Ronsdorf gebe, blieb die Opposition weitgehend stumm. Im Anschluss an die Ausschusssitzung gab es dann wieder eine Stellungnahme von Kamieth: „Die Sicherheitslage ist Minister Kutschaty längst entglitten.“

Im Fall des nach einer Prügelei gestorbenen 37-jährigen Marokkaners sagte Kutschaty, man müsse zwar noch die endgültigen Obduktionsergebnisse abwarten, aber einige Anzeichen sprächen für gesundheitliche Vorbelastungen des Mannes, die mit dessen Tod in Verbindung stehen könnten. „Sein Gehirn war überdurchschnittlich groß, er war Asthmatiker sowie drogen- und alkoholabhängig“, sagte Kutschaty. Bei einer Urinprobe seien aber weder Drogen noch Alkohol festgestellt worden. Zudem haben die beiden Platzwunden, die der Mann bei der Schlägerei erlitten hatte, „nicht die Schädeldecke berührt und sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht todesursächlich“. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge aufgenommen.