Klagen von Fluglärm-Gegnern endgültig gescheitert
Urteil: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerden gegen Ausweitung der Starts und Landungen in Düsseldorf zurück.
Leipzig/Düsseldorf. Anwohner und Nachbargemeinden des Düsseldorfer Flughafens sind mit ihrem Widerstand gegen mehr Starts und Landungen auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Damit hat eine im Jahr 2005 geänderte Flughafen-Betriebsgenehmigung Bestand. Darin wird das Gesamtkontingent an Starts und Landungen aufgestockt. Außerdem werden für die erste Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr insgesamt 33 Landungen erlaubt.
Mit ihren Klagen waren die Anwohner im August 2008 vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen (OVG) erfolglos geblieben. Eine Revision ließ das Gericht damals nicht zu. Die Beschwerde der Kläger dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht jetzt zurück. Damit ist das vorhergehende Urteil des OVG aus dem Jahr 2008 endgültig rechtskräftig.
Das OVG hatte 2007 und 2008 mehrere Klagen von 31Privatpersonen und der Stadt Krefeld abgelehnt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit der Bedeutung des Flughafens Düsseldorf für den Wirtschaftsraum Rhein-Ruhr. Geklagt worden war beispielsweise wegen der steigenden Lärmbelastung. Nach Ansicht des OVG hatte das NRW-Verkehrsministerium sichergestellt, dass die Belastungen zumutbar seien. Unter anderem waren die Kosten für Schallschutz erstattet worden. NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper (CDU) nahm die Entscheidung des Gerichts zufrieden zur Kenntnis: "Der Flughafen Düsseldorf hat damit eine auskömmliche, gesicherte Grundlage für seinen Betrieb." dpa/hk