Kommunalwahl-Termin: Schwarz-Gelb hat keinen Plan B
CDU und FDP verteidigen offiziell den Wahltermin am 7. Juni. Doch intern rechnen einige mit einer Niederlage.
Düsseldorf. Offiziell Gelassenheit oder Zurückhaltung, intern aber Aufregung bis hin zur Hektik - das waren am Mittwoch die Reaktionen im Landtag auf die Berichterstattung unserer Zeitung, wonach der Termin der NRW-Kommunalwahlen am 7. Juni wegen massiver verfassungsrechtlicher Bedenken auf der Kippe steht.
Die Spitzen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP gaben sich gelassen: "Wir warten das Urteil in Ruhe ab. Wir sind uns sicher, dass unsere Argumente für eine Zusammenlegung mit der Europawahl am 7.Juni vom Gericht gewürdigt werden", sagte FDP-Fraktionschef Gerhard Papke.
Auch Peter Biesenbach, Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, gab sich entspannt: "Wir gehen mit gutem Gefühl in die Verhandlung."
Am 4. und 18. Februar wird vor dem Landesverfassungsgericht in Münster die Klage von SPD und Grünen gegen die Vorverlegung der Kommunalwahl verhandelt.
Ein Brief von Gerichtspräsident Michael Bertrams an die Prozessbeteiligten nährte wegen der präzisen Nachfragen die Hoffnung auf eine positive Entscheidung.
"Der Respekt vor dem Gericht gebietet es, im Vorfeld nicht zu spekulieren", sagte ein Sprecher von Innenminister Ingo Wolf. Einen Plan B aber - also die Alternative, die Kommunalwahl am 30.August stattfinden zu lassen - liege nicht in den Schubladen des Innenministeriums.
Aber in denen der schwarz-gelben Koalition. Am Mittwoch bestätigten erneut CDU-Abgeordnete, dass intern der 30.August angepeilt werde, sollte der Prozess verloren gehen.
Bei den Befürchtungen spielen die Erfahrungen eine Rolle, die die Landespolitik mit dem Verfassungsgericht unter Bertrams gemacht hat.
Die Urteile dort waren fast immer ein Stachel im Fleisch der Mächtigen: Er strich Wolfgang Clement (SPD) die Zusammenlegung von Innen- und Justizministerium, kippte die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen (Clement) und rügte den Landesetat als verfassungswidrig (Jürgen Rüttgers).