Unter den Klägern sinddie Städte Bonn, Düsseldorf, Köln und Bielefeld sowie die KreiseRecklinghausen und Düren. Sie haben Verfassungsbeschwerde beim höchstenGericht Nordrhein-Westfalens eingereicht.
Sie monieren, dass sie zwardie Aufgaben wie etwa die Behindertenbetreuung vom Land übernommenhaben, dafür aber nicht genügend Geld erhalten. Nach Einschätzung desStädtetags hat der Prozess Signalwirkung: Erstmals werdehöchstrichterlich geklärt, zu welchen Bedingungen Kommunen Aufgabenübernehmen.
Ein Urteil wird am Dienstag noch nicht erwartet.