Land kontrolliert Unis stärker
Forschung, Finanzen, Verwaltung: Die Politik hat jetzt deutlich mehr Mitspracherecht
Düsseldorf. Der doppelte Abiturjahrgang stellt die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen noch bis mindestens 2017 vor eine Herkulesaufgabe. Jetzt kommt eine weitere Herausforderung hinzu: Der Landtag hat am Donnerstag mit den Stimmen von SPD und Grünen ein neues Hochschulgesetz beschlossen, das Universitäten und Fachhochschulen deutlich mehr Zugriffsrechte zugesteht.
CDU, FDP und Piraten stimmten gegen das umstrittene Gesetz, dem zweijährige, zähe Diskussionen vorausgegangen waren. Die Opposition sieht in der Reform eine Gängelung der Wissenschaft, die auch dem Wirtschaftsstandort schaden könnte. Der Verband „Unternehmer NRW“ bezeichnete die Novelle in einer Mitteilung als „schwere Hypothek für das Land“.
Denn in dem neuen Gesetz, mit dem die rot-grüne Landesregierung dem Hochschulwesen ihren eigenen Stempel aufdrückt, geht es um nicht weniger als die Autonomie der Unis. So darf das Wissenschaftsministerium ab Oktober in Personal-, Wirtschafts- und Haushaltsangelegenheiten Vorgaben machen.
NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) wies Vorwürfe einer zu großen Einflussnahme zurück. Die Vorstellung, dass künftig in jedem Hochschulgremium das Ministerium als Aufpasser sitze, sei absurd. Johannes Bunsch, Referent des Rektors der Bergischen Universität in Wuppertal, ist dennoch alarmiert: „Das macht die Leitung unserer Institutionen schwieriger. Wo, wann und wie das Land Vorgaben macht, ist für uns nicht kalkulierbar.“
Er rechnet zudem mit einem drastischen Bürokratieanstieg. Unter anderem müssten viele neue, sich gegenseitig kontrollierende Gremien berufen werden. „Was früher von zwei Gremien beschlossen wurde, geht jetzt durch drei bis vier“, sagt er. Doch es gibt auch optimistische Stimmen. Hans-Hennig von Grünberg, Präsident der Hochschule Niederrhein lobt, dass ein NRW Graduierteninstitut das gemeinsame Promotionsverfahren von Fachhochschulen und Universitäten vereinfachen soll.
„Schön wäre es gewesen, wenn man nun auch noch den Mut gehabt hätte, dem Graduierteninstitut selbst das Promotionsrecht zu geben. Aber: lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“, sagt er. Daneben eröffnet das Gesetz den Hochschulen die Möglichkeit, Studien in Teilzeit anzubieten. In Zukunft müssen zudem die Gehälter der Hochschulleitungen veröffentlicht werden.