Der Angeklagte aus Gelsenkirchen wurde zu sieben Jahren, der aus Essen zu sechs Jahren und neun Monaten verteilt, wie ein Gerichtssprecher aus dem nicht-öffentlichen Verfahren berichtete. Beide sollen die selbstgebastelte Bombe vor einer Eingangstür des Tempels gezündet haben. Das Gericht wertete das als versuchten Mord. Ein Jugendlicher aus dem niederrheinischen Schermbeck wurde wegen Verabredung zum Mord zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er soll an Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein.
Bei dem Anschlag am 16. April 2016 wurden drei Menschen verletzt. Motiv der Tat sei Hass auf andere Religionen gewesen, befanden die Richter. Die drei hätten Kontakt zu salafistischen Kreisen gehalten. Für einen unmittelbaren Kontakt zur Terrorgruppe „Islamischer Staat“ habe die Hauptverhandlung aber keine Anhaltspunkte ergeben.