Münsteraner Richter stoppen Führerschein-Touristen
Polnische Lizenz wegen Scheinwohnsitz nicht anerkannt.
Haan. Wer seinen deutschen Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenkonsum verliert, greift häufig auf EU-Führerscheine aus Polen oder Tschechien zurück - und fährt ungerührt weiter. Dem hat das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt in einem richtungweisenden Beschluss teilweise einen Riegel vorgeschoben - und einen in Haan lebenden Führerschein-Touristen gestoppt.
"Behörden dürfen Autofahrern bei mangelhafter Fahreignung einen EU-Führerschein entziehen, wenn in diesem offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz eingetragen ist", heißt es in dem Beschluss der Münsteraner Richter.
Hintergrund: Der 38-jährige gebürtige Düsseldorfer hatte 2002 seinen deutschen Führerschein wegen Drogenmissbrauchs verloren und danach mehrmals versucht, den Führerschein wieder zu bekommen. Er war aber an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - im Volksmund "Idiotentest" genannt - gescheitert oder hatte diese verweigert. Er besorgte sich 2005 einen polnischen Führerschein, den er 2007 im Kreis Mettmann in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen wollte. Dies verweigerte die Behörde und wollte in den polnischen Führerschein einen Sperrvermerk für Deutschland eintragen, weil der Mann selbst eingeräumt hatte, in Polen nur einen Scheinwohnsitz zu haben.
Daraufhin hatte der Mann geklagt und eine aufschiebende Wirkung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens beantragt. Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Düsseldorf, hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster diesen Antrag auf aufschiebende Wirkung abgeschmettert - unter ausführlicher Berücksichtigung von Entscheidungen des EU-Gerichtshofes. AZ: 16 B 1610/08