Mehr Branchen aufgenommen Neue systemrelevante Berufe in NRW - Mehr Notbetreuung in der Kita

Düsseldorf · Das Land NRW baut die Notbetreuung in Kindertagesstätten aus: In einer neuen Verordnung werden weitere Branchen genannt, aus denen Eltern ihre Kinder in die Kitas bringen dürfen.

Symbolbild

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Darunter sind Mitarbeiter von Tankstellen, des Lebensmittelhandels, Drogerien und Hausmeister. Die Verordnung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Sie gilt ab dem 23. April.

Laut der Verordnung sind auch Bankangestellte oder Mitarbeiter in Pharmaindustrie oder Seifenfabriken berechtigt, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Bislang waren unter anderem Ärzte, Krankenschwestern oder Rettungskräfte als „systemrelevant“ eingestuft worden. Für Eltern aus diesen Bereichen mussten Kitas bereits bei Bedarf eine Notbetreuung bereit stellen.

NRW will die Notbetreuung in den Kindergärten auf zehn Prozent der Kinder ausweiten, kündigte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Donnerstag in Düsseldorf an. Im vergangenen Monat hatte das Familienministerium gemeldet, dass in NRW nur zwischen 2,4 und 4,7 Prozent aller Kinder in den Kitas und der Kindertagespflege in der Notfallbetreuung sind.

Es wird aber vorerst keine bundesweit einheitliche Regelung geben. „Bis mindestens zum 3. Mai 2020 regeln und erweitern die Bundesländer die Notbetreuung im Rahmen ihrer landesspezifischen Notwendigkeiten und Gegebenheiten“, heißt es in den Ergebnissen einer Telefonschalte, zu der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ihre Länderkollegen eingeladen hatte.

Die nun aktualisierte Liste soll folgende Berufsfelder umfassen:

  • Abwasserentsorgung
  • Tankstellen
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Energieversorgung
  • IT-Dienstleistungen (wenn sie sicherheitsrelevant ist)
  • Finanzdienstleistungen
  • Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in den Bereichen Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und der Medizin
  • Gesundheitswesen (neu dabei sind Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Hebammen und Psychotherapeuten)
  • Getränkeherstellung
  • Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
  • Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
  • Hausmeisterdienste und dabei insbesondere Gebäudereinigung
  • Beschäftigte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Chemische Industrie (Rohstoffproduktion)
  • Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
  • Pharmaindustrie
  • Kosmetikherstellung
  • Textilunternehmen (Produktion, Handel und Vertrieb „unter Krisengesichtspunkten versorgungsrelevanter Textilien“)
  • Kindergärten und Vorschulen (Personal, das in der Notbetreuung tätig ist und nicht durch kinderlose Kollegen ersetzt werden kann)
  • Lagerei im Bereich von Lebensmitteln
  • Transportunternehmen, die Waren des täglichen Bedarfs transportieren sowie Beschäftigte bei Bus und Bahn
  • Landwirtschaft
  • Luftfahrt (Personen- und Frachtverkehr sowie Flugsicherung und systemrelevante Produkte)
  • Medien
  • Öffentliche Verwaltung
  • Post-, Kurier- und Expressdienste (inklusive Mitarbeiter der Paketshops)
  • Privater Wach- und Sicherheitsdienst
  • Rechtsanwälte und Notare
(dpa/red)