Neues NRW-Kabinett will Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen
Düsseldorf (dpa). In der ersten Sitzung des neuen nordrhein-westfälischen Landeskabinetts wird an diesem Dienstag das umstrittene Nichtraucherschutzgesetz beraten.
Wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Regierungskreisen erfuhr, soll der Entwurf bereits in der kommenden Woche ins Düsseldorfer Parlament eingebracht werden. Auch ein Mittelstandsgesetz und eine Novelle des Bestattungsgesetzes will das Kabinett beschließen und an den Landtag weiterleiten.
Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) will einen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen und Schlupflöcher. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte sie eigentlich schon im Frühjahr ins Parlament einbringen wollen. Die Auflösung des Landtags im März verzögerte dann aber alle Gesetzesvorhaben
. Die zuvor bereits vorgestellten Eckpunkte sehen ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten vor. Raucherclubs oder Sonderregelungen für Festzelte soll es demnach nicht mehr geben. Steffens strebt zudem ein Rauchverbot für ausgewiesene Spielplätze an. Vom Schulgelände soll blauer Dunst selbst bei nicht-schulischen Veranstaltungen komplett verbannt werden.
Im neuen rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es: „Aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Chancengleichheit und des Wettbewerbsgedankens ist der Nichtraucherschutz auch im Gastronomiebereich konsequent und rechtssicher auszugestalten.“
Das von der schwarz-gelben Regierung von Ex-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) 2008 konzipierte Nichtraucherschutzgesetz erlaubt dagegen Ausnahmen, die von den Kommunen kaum zu kontrollieren sind. Das Mittelstandsgesetz soll garantieren, dass alle einschlägigen Vorhaben der Landesregierung frühzeitig auf ihre Folgen für mittelständische Unternehmen und die freien Berufe untersucht werden.
Außerdem enthält der Entwurf Vorschläge zur mittelstandsfreundlichen Verwaltung. Die Bestattungsnovelle soll die Gestaltungsmöglichkeiten der Friedhofsträger erweitern. Im Koalitionsvertrag steht außerdem das Ziel: „Wir wollen zudem dafür sorgen, dass in NRW verwendete Natur- und Grabsteine mit den Kriterien des fairen Handels in Einklang stehen.“