Nichtraucherschutz: Weiterqualmen nur noch mit Trick
Am 1. Juli tritt in NRW das Rauchverbot in Restaurants und Kneipen in Kraft.
Düsseldorf. Am 1. Juli brechen auch für die Gaststätten in NRW neue Zeiten an: Raucher werden vom kommenden Dienstag an in Extra-Räume oder ganz verbannt. Derzeit darf nur in NRW und in Thüringen noch in allen Kneipen und Restaurants gequalmt werden.
Was für Gesundheitspolitiker eine kleine Revolution ist, lässt Wirte um ihre berufliche Existenz bangen. In Ländern, in denen das Rauchverbot in Kneipen schon gilt, beklagen sie Umsatzeinbußen zwischen 20 und 40 Prozent. Über Jahrhunderte genossen Raucher den Grundsatz: Freies Qualmen für freie Bürger. Jetzt wird erstmals dem Schutz der Nichtraucher Vorrang eingeräumt.
Die Landesregierung wird auch nicht das erwartete Grundsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Das höchste deutsche Gericht will noch vor der Sommerpause entscheiden. Formell stehen in Karlsruhe nur die Gesetze zum Nichtraucherschutz in Berlin und Baden-Württemberg auf dem Prüfstand. Juristen erwarten jedoch, dass das Urteil richtungsweisend für mehrere weitere Verfassungsbeschwerden sein wird, die derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.
Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium hält das NRW-Gesetz für rechtssicher, weil es mehr Ausnahmen vorsehe als andere Ländergesetze. Die Innovationsklausel im Nichtraucherschutzgesetz wird allerdings auf absehbare Zeit unwirksam bleiben. Sie sieht Ausnahmen vom Rauchverbot vor, wenn technische Systeme Nichtraucher gleichermaßen vor Tabak-Qualm schützen wie ein Rauchverbot.
Solche Systeme gebe es aber noch nicht, stellte das Gesundheitsministerium klar. Deswegen könne es keine Rechtsverordnung geben, die das Rauchen in Gaststätten mit Entlüftungsanlagen weiter gestatte. Die Regierung hatte noch im Mai Verwirrung ausgelöst, nachdem die Staatskanzlei einen überraschend angekündigten Modellversuch des Gesundheitsministeriums mit Entlüftungsanlagen gestoppt hatte.
Nun sucht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) nach neuen Auswegen. Nach Auffassung des Branchenverbands können die Wirte kleiner Kneipen den Gesetzgebern ein Schnippchen schlagen, indem sie Raucher-Clubs gründen. Der Dehoga beruft sich auf einen Passus im Gesetzestext, der "Räumlichkeiten von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist", vom Rauchverbot ausnimmt.
Nach Auffassung des Verbands können Interessenten einen Verein gründen und den Wirt fragen, ob sie seine Räumlichkeiten für die Treffen nutzen dürfen. Die Kneipe könne zum ständigen Raucherclub deklariert werden oder für feste Vereinstreffen genutzt werden. "Wichtig ist, dass sich dann nur Clubmitglieder in der Gaststätte aufhalten dürfen", so der Verband.
Er will die Gastwirte bei der Gründung solcher Clubs unterstützen. Der Dehoga schätzt, dass bis zu 4000 der rund 38 000 Gaststätten in NRW einen Raucherclub einrichten wollen. In anderen Bundesländern wie Hamburg, Bayern und Rheinland-Pfalz gibt es bereits zahlreiche solcher Klubs.
Auch im Internet haben sich bereits mehrere Portale etabliert, in denen sich "Raucher-Clubs" eintragen und zu gemeinsamen Aktionen zusammenschließen können. Das Prinzip: Damit die rauchenden "Clubmitglieder" nicht für jeden einzelnen Club eine eigene Mitgliedskarte mitführen müssen, sollen sich die Clubs in einem Dachverband organisieren, der dann einen für alle angeschlossenen Clubs gültigen Ausweis ausstellt.