Einmal Schulleiter – immer Schulleiter
Die Berufung auf Zeit ist rechtswidrig, weil sie die Unabhängigkeit der Beamten gefährdet.
Düsseldorf. Aus den nordrhein-westfälischen Lehrerverbänden kam gestern einhelliger Jubel: Von einer "Riesen-Schlappe für das Land" sprach Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologen-Verbandes, im Gespräch mit unserer Zeitung. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht kippte eine Regelung im Landesbeamtengesetz, wonach bestimmte Führungsfunktionen, darunter auch Schulleiterstellen, zunächst befristet auf zehn Jahre vergeben werden können. Eine Regelung, gegen die die Verbände seit langem Sturm gelaufen waren.
Laut bisheriger Regelung wurden die Leitungsfunktionen erst nach Ablauf zweier Amtszeiten auf Lebenszeit übertragen. Die Karlsruher Richter befanden nun, dass eine solche Berufung auf Zeit die Unabhängigkeit der Beamten von politischen Einflüssen gefährde, die gerade in Führungspositionen besonders wichtig sei.
Der betroffene Beamte müsse ständig befürchten, in seine vorherige Position zurückgestuft zu werden - was mit Gehaltseinbußen, aber auch mit Ansehensverlust verbunden sei. Geklagt hatten zwei Schulleiter und ein Abteilungsleiter in der Forstverwaltung.
Das Innenministerium kündigte gestern an, die Entscheidung zeitnah umzusetzen. Geändert werden muss danach nicht nur die Regelung im Beamtengesetz, die 1999 noch unter der früheren rot-grünen Regierung geschaffen wurde, sondern auch ein Paragraph im schwarz-gelben Schulgesetz von 2006, in dem auf die Regelung verwiesen wird. Betroffen sind nach Angaben aus dem Schulministerium "mehrere dutzend" Schulleiter im Land.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderten die Landesregierung auf, alle Schulleiter unverzüglich auf Lebenszeit zu ernennen. Der Philologen-Verband geht davon aus, dass mit der Umsetzung des Urteils die Attraktivität von Schulleitungsämtern wieder wachse. Im Land sind nach VBE-Angaben derzeit rund 350Schulleiterstellen unbesetzt.
Derweil hält das Düsseldorfer Innenministerium auch nach dem Urteil an dem Grundsatz einer "Bewährung" für Führungskräfte fest. Das Gericht habe die Übertragung von Leitungspositionen auf Probe bestätigt, hieß es. Möglich ist danach eine Probezeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Funktion automatisch auf Lebenszeit.