NRW-Etat 2011 erst nach Gerichtsverhandlung
Düsseldorf (dpa). Die Verfassungsklage von CDU und FDP gegen den Nachtragshaushalt 2010 hat auch Auswirkungen auf die Etatberatungen für das laufende Jahr. Der Entwurf für den Etat 2011 werde aus Respekt vor dem Gericht und den Klägern später als geplant in den Landtag eingebracht, teilte Finanzminister Norbert Walter- Borjans (SPD) am Montag in Düsseldorf mit.
Die Landesregierung werde zunächst die mündliche Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts am 15. Februar abwarten. Der Etat-Entwurf soll dann voraussichtlich in der Plenarwoche vom 23. bis 25. Februar im Landtag beraten werden.
Das Verfassungsgericht in Münster hatte den Nachtragshaushalt in der vergangenen Woche mit einer einstweiligen Anordnung vorläufig gestoppt. Die Landesregierung darf damit erst einmal keine neuen Kredite aufnehmen.
Die CDU hält die angekündigte Verschiebung für Augenwischerei. Es sei Praxis, den parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen eine Woche vor dem Plenum alle Anträge vorzulegen, sagte ein Sprecher der CDU-Fraktion. Das wäre dann aber schon der 15. Februar, so dass die Landesregierung nach der mündlichen Verhandlung keine Änderungen mehr an ihrem Gesetzentwurf vornehmen könne.
„Das haben wir alles bedacht. Es bleibt genügend Zeit, zu reagieren“, hielt eine Sprecherin des Finanzministeriums dagegen. Das Ministerium bereite sich schließlich vor. Die Linksfraktion kündigte an, der rot-grünen Minderheitsregierung die Unterstützung im Parlament zu verweigern, falls sie plane, Stellen im öffentlichen Dienst einzusparen, staatliche Aufgaben zu privatisieren oder soziale Standards zu senken.
„Der wahre Grund für die Verschiebung ist ein anderer“, meinte CDU-Generalsekretär Oliver Wittke. „Dieser Finanzminister ist offenbar unfähig, einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen.“ Er wisse, dass mit einem verfassungskonformen Haushalt die Wahlgeschenke nicht mehr finanzierbar seien und die Linke als Mehrheitsbeschaffer wegzufallen drohe.