22 Kommunen betroffen NRW-Kabinett beschließt Mietpreisbremse - Klagen angekündigt
Entlastet die Mietpreisbremse kleinere Einkommensbezieher in den teuren Städten am Rhein? Ja, meint der Bauminister. Eigentümer und Makler sehen das Gegenteil kommen.
Düsseldorf (dpa) - Eine Mietpreisbremse soll ab dem 1. Juli in 22 nordrhein-westfälischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt einkommensschwache Mieter schützen. Eine entsprechende Verordnung hat das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf beschlossen. Demnach darf die Miete bei Neubelegung einer Wohnung nicht höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
NRW gehört mit Berlin und Hamburg zu den ersten Ländern, dis von der bundesgesetzlichen Neuregelung Gebrauch machen. Der Bundestag hatte im März die Einführung einer Mietpreisbremse in den Ländern ermöglicht.
Der Eigentümerverband Haus und Grund sowie der Immobilienverband Deutschland haben bereits Klagen angekündigt. In NRW soll die Mietpreisbremse vor allem entlang der Rheinschiene und in großen Universitätsstädten sprunghafte Erhöhungen verhindern. Der vielerorts von massiven Leerständen geprägte Wohnungsmarkt des Ruhrgebiets bleibt außen vor.
Die Länder dürfen Regionen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, für fünf Jahre festlegen. Bei Erstbezug oder nach grundlegender Renovierung gilt sie nicht. NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) sieht in dem Instrument eine deutliche Verbesserung der Mieterrechte. „Wir wollen so verhindern, dass weniger einkommensstarke Mieter aus Städten wie Köln oder Düsseldorf verdrängt werden und wir Quartiere nur für Besserverdienende bekommen“, teilte er mit.
Genau das zweifeln Eigentümer- und Maklerverbände aber an. „Der Vermieter wird sich, wie bisher, den solventesten Mieter aussuchen“, stellte der Verbandsdirektor von Haus und Grund Rheinland, Erik Amayam, fest. „Gewinner werden Gutverdiener sein, die zukünftig weniger Miete zahlen müssen und sich größere Wohnungen leisten können.“
Auch der Immobilienverband Deutschland sieht in der Mietpreisbremse ein falsches Signal. „Die Rechnung ist ganz einfach“, argumentierte der stellvertretende Vorsitzende des Verbands West, Axel Quester. „Investiert wird, wenn sich die Investitionen lohnen. Sie rechnen sich aber nur, wenn genügend Spielraum für Mieterhöhungen da ist.“
Beide Verbände sehen Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit und den Rechtsfrieden zwischen Mietern und Vermietern erheblich gefährdet und wollen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. Außerdem zweifeln sie die Aussagekraft der Mietspiegel an. NRW hatte schon vor einem Jahr Erhöhungen bei bestehenden Mietverträgen in 59 Kommunen gedeckelt. Dort dürfen die Kaltmieten seitdem nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen - zuvor waren es 20 Prozent.
In welchen Kommunen wird die Mietpreisbremse in NRW gelten?
In Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld, Leverkusen, Meerbusch, Monheim, Neuss, Ratingen, Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf, Münster, Bocholt, Bielefeld und Paderborn.
Wie erfährt man, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist?
Das geht aus den Mietspiegeln der Kommunen hervor. Allerdings sind die Gemeinden nicht verpflichtet, Mietspiegel aufzustellen. Auch Mieter- und Vermieterverbände führen aber Vergleichsdatenbanken, die herangezogen werden können. Wenn keinerlei belastbare Statistiken vorliegen, kann der Mieter auf jeden Fall einen Auskunftsanspruch beim Vermieter geltend machen - zum Beispiel über die Höhe der Vormiete.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse?
Der Mieter muss maximal 110 Prozent der ortsüblichen Miete zahlen - der darüber hinaus gehende Betrag ist unwirksam. Allerdings muss der Mieter sein Recht selbst geltend machen. Kann der Mieter zu viel gezahlte Miete zurückfordern? Ja, allerdings muss er den Verstoß zunächst offiziell rügen. Zurückverlangen kann er dann nur die zu viel gezahlte Miete, die nach der Rüge noch kassiert wurde.