Mietpreisbremse NRW: Mietpreisbremse in über 20 Kommunen

Wo Wohnraum knapp ist, sind Mieten teurer. Dagegen soll eine Mietpreisbremse helfen. Die Landesregierung will jetzt die zweite Stufe angehen. Allerdings greift die Bremse nur in jeder 20. Kommune.

NRW will ab dem 1. Juli eine Mietpreisbremse einführen.

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Düsseldorf (dpa) - In rund 20 nordrhein-westfälischen Kommunen sollen die Mieten bei einem Mieterwechsel ab dem 1. Juli gedeckelt werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf soll die sogenannte Mietpreisbremse vor allem entlang der Rheinschiene und in großen Universitätsstädten wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen und Münster sprunghafte Erhöhungen verhindern. Am Dienstag soll das Landeskabinett einen entsprechenden Beschluss fassen.

Demnach darf die Miete bei Neubelegung einer Wohnung nicht mehr höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei Erstbezug oder nach grundlegender Renovierung gilt die Mietpreisbremse nicht. Ruhrgebietskommunen, die häufig schon mit drastischen Leerständen zu kämpfen haben, seien - wie generell die meisten 396 NRW-Kommunen - von der geplanten Deckelung nicht betroffen, hieß es am Montag aus Regierungskreisen.

Bislang gibt es die Mietpreisbremse erst in Berlin. Neben NRW will auch Hamburg sie zum 1. Juli einführen. Andere Bundesländer starten später oder lehnen sie ab. Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern überlassen, ob, wann und wo sie die Regulierung einsetzen wollen.

In NRW wird damit schon die zweite Stufe staatlicher Mietpreisbegrenzungen wirksam. Schon vor einem Jahr trat in 59 Kommunen mit besonders großer Wohnungsnot eine Deckelung für Mieterhöhungen in Kraft. Sie betraf allerdings nur bestehende Mietverträge. In den von der Landesregierung ausgewählten Gemeinden dürfen die Kaltmieten seitdem nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen - zuvor waren es 20 Prozent.

Grundsätzlich greift die Mietpreisbremse in die Vertragsfreiheit und in Rechte der Eigentümer ein. Da die nun angepeilte zweite Stufe Eigentümerrechte noch stärker beschneidet, muss die Regierung besonders strenge Kriterien anlegen, um eine gerichtsfeste Regelung begründen zu können.