NRW NRW verleiht „Zeugen Jehovas“ den Rechtsstatus einer Kirche
Als letztes Bundesland hat NRW der Religionsgemeinschaft die Rechte einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ verliehen: Die umstrittene Gemeinschaft dürfte nun Religionsunterricht in öffentlichen Schulen abhalten, Kirchensteuer erheben und beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitsprechen — wenn sie wollte.
Düsseldorf. Im vergangenen Herbst gab Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) den jahrzehntelangen Widerstand des Landes auf: Im Oktober leitete sie dem Landtag den Entwurf einer entsprechenden Verordnung zu. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, unterrichtete Landtagspräsidentin Carina Gödecke (SPD) Anfang der November den Hauptausschuss des Landtags, der die Verordnung am 24. November ohne Aussprache abnickte.
Lediglich der CDU-Abgeordnete Werner Jostmeier (Wahlkreis Coesfeld II) merkte nach dem Beschluss an, die Zeugen Jehovas verböten ihren Mitgliedern schriftlich, an demokratischen Wahlgängen teilzunehmen, weshalb er „ein späteres Nachdenken über diesen Umstand und den diesbezüglichen Umgang“ anrege. Über was auch immer Jostmeier nachträglich nachdenken will: Seit dem 22. Januar sind die „Zeugen Jehovas“ nun am Ziel. Mit NRW sind sie in allen 16 Bundesländern als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ anerkannt und haben damit die gleichen Rechte (und Pflichten) wie die evangelische und katholische Kirche in Deutschland.
Die derzeit 474 „Versammlungen“ genannten Gemeinden der Religionsgemeinschaft mit 35.000 bis 40.000 in NRW erfüllten die Voraussetzungen, als Kirche anerkannt zu werden, so Kraft in der Begründung der nun rechtskräftigen Verordnung. „Gegen die Rechtstreue bestehen keine Bedenken“, heißt es ausdrücklich. 2006 hatten die Zeugen Jehovas ihre Anerkennung in NRW erstmals beantragt, nachdem das Land Berlin ihnen die Körperschaftsrechte verliehen hatte. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bremen und NRW waren dem seitdem alle anderen Bundesländer gefolgt. Im November 2015 gab die neugewählte rot-grüne Landesregierung ihren Widerstand auf. Im Dezember 2015 folgte Bremen nach juristischen Niederlagen, NRW setzt nun den Schlusspunkt der bundesweiten Anerkennung.
Beobachtern der von den beiden großen christlichen Kirchen als Sekte eingestuften Gemeinschaft ist allerdings immer noch ein Rätsel, zu was die „Zeugen Jehovas“ die Anerkennung angestrebt haben, da sie von den Privilegien seit 2006 in 13 Bundesländern praktisch keinen Gebrauch gemacht haben: Weder erteilen sie eigenen Religionsunterricht in öffentlichen Schulen noch erheben sie Kirchensteuern oder begehren offensive Mitsprache in den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen ARD-Anstalten — was auch ihren Lehren widerspräche, die von den Mitgliedern Ferne zur Welt verlangt, da sie diese als vom Satan verseucht ansieht.
Im vergangenen Jahr widersprach die Gemeinschaft gegenüber dpa der Vorstellung, die Zeugen Jehovas strebten damit eine Imageaufwertung in Zeiten rückläufiger Mitgliedszahlen und klammer Kassen an: „Wir sind nicht durch unseren Rechtsstatus in der Öffentlichkeit bekannt, sondern durch unser Eintreten für die Bibel und das eifrige Verkünden des Evangeliums", so der deutsche Pressesprecher Wolfram Slupina. Nach Beobachtungen der katholischen Deutschen Bischofskonferenz missionieren die Zeugen Jehovas in Deutschland derzeit verstärkt in Asylbewerber-Unterkünften. Beide große Kirchen mahnen unabhängig der Körperschafts-Anerkennung, die Zeugen Jehovas keinesfalls zu unterschätzen.
So spiegele die Beratungswirklichkeit kirchlicher wie nichtkirchlicher Fachstellen, an die sich Ratsuchende aus dem Umfeld der Gemeinschaft wendeten, immer noch ein erhebliches Konfliktpotential der Zeugen Jehovas wider. Es gebe immer noch „Berichte über erheblichen psychischen Druck und rigide Strafmaßnahmen für Zweifler und nicht konformes Verhalten. Die gelebte Wirklichkeit scheint sich dem angestrebten öffentlichen Bild der Zeugen Jehovas zu entziehen“, so Landespfarrer Andrew Schäfer vom Referat Sekten- und Weltanschauungsfragen der Evangelische Kirche im Rheinland in einem aktuellen Beitrag zur Körperschafts-Anerkennung.
Diese kritische Einschätzung der Zeugen Jehovas werde unabhängig von einer juristischen Einordnung der Gemeinschaft auch vom theologischen Absolutheits- und Exklusivitätsanspruch der Wachtturmgesellschaft, dem dualistischen Weltbild der Zeugen Jehovas „mit der vermeintlich drohenden ewigen Verdammnis für alle, die nicht diesem Religionsunternehmen angehören“, der Lehre vom Harmagedon und dem Weltende wie auch dem ideologisch bestimmten Schriftverständnis der Bibel, „letztlich also wesentlichen Kernaussagen der Zeugen Jehovas-Dogmatik“ gestützt, so Schäfer.
In Zukunft würden sich die Zeugen Jehovas mehr als bisher öffentlicher Kritik und Wahrnehmung stellen müssen und erklären müssen, „was eigentlich ihr konstruktiver Beitrag zum Wohlergehen und Gestalten unserer offenen, längst multireligiösen Gesellschaft ist“, so Landespfarrer Schäfer: „Die Lebenswirklichkeit der Gemeinschaft wird transparenter werden müssen, wenn die Zeugen Jehovas tatsächlich aus der Sektenecke heraus wollen. Dazu gehört auch, dass eine innere Pluralität an Meinungen in Lebens- und Glaubensfragen entsteht und zugelassen wird.“