Turbo-Abitur in NRW Volksbegehren: Wer G9 will, kann das im Amt bezeugen

Bis zum 7. Juni liegen Unterschriftenlisten der Initiative in den Kommunen aus. Das Volksbegehren will Schüler entlasten und braucht 1,1 Millionen Unterschriften.

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Düsseldorf. Knapp 1,1 Millionen Unterschriften müssen innerhalb eines Jahres her. Wer am Volksbegehren gegen das Turbo-Abitur in Nordrhein-Westfalen teilnehmen will, hat es seit Donnerstag leichter. Da nämlich begann die Initiative „G9-jetzt“, Unterschriftenlisten in jeder Kommune in NRW auszulegen — bis zum 7. Juni haben die Bürger jetzt die Gelegenheit, ihre Haltung kund zu tun. Die Kommunen sind dazu verpflichtet, diese Möglichkeit zu gewähren. In den vier Wochen zuvor durften die Initiatoren zunächst nur selbst Unterschriften sammeln.

Wie das Düsseldorfer Innenministerium erläuterte, haben die 396 Kommunen in NRW aber nur wenige Anlaufstellen schaffen müssen: in Gemeinden bis 100 000 Einwohner mindestens eine, in größeren Gemeinden mindestens zwei. Die jeweiligen Bürgerämter müssen an vier Sonntagen (19.2., 26.3., 30.4., 28.5) geöffnet haben, damit wirklich alle Gelegenheit haben zu unterschreiben. Zudem sind die Gemeinden verpflichtet, Eintragungsorte und Öffnungszeiten bekanntzumachen. Ein landesweiter Überblick werde in Kürze auf der Internetseite der Initiative „G9-jetzt“ veröffentlicht, hat Sprecher Marcus Hohenstein angekündigt.

1,1 Millionen Unterschriften wahlberechtigter Bürger müssen her. Dann wäre der NRW-Landtag am Zug. Lehnt er das Volksbegehren für das neunjährige Gymnasium (G9) innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab, könnte ein Volksentscheid von etwa zwei Millionen Unterstützern die Wende erzwingen. Mit Ausnahme der Piraten sind alle Landtagsfraktionen gegen die ausschließliche Rückkehr zu G9, wollen aber neben dem „Turbo-Abi“ zusätzliche, längere Wege zum Reifezeugnis zulassen. Freilich kann die Landesregierung und die Zusammensetzung des Landtags durch die Wahl im Mai dieses Jahres zum Ende des Volksbegehrens ganz anders aussehen.

Mehrere Gesamtschulvereinigungen warnen vor dem Volksbegehren. Der Gesetzentwurf von „G9-jetzt“ beinhalte auch Unterrichtskürzungen an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, kritisierten sie in einer gemeinsamen Mitteilung „G9 - so nicht“. Dabei gingen den Schülern wesentliche Lern- und Förderzeiten verloren. Das sei vielen Bürgern nicht bewusst. Der eigentlich gewünschte und bereits absehbare Wandel sei besser über ein geordnetes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren zu erreichen.

Hohenstein wies die Kritik als „Desinformationskampagne“ zurück. In dem Gesetzentwurf von „G9 jetzt“ gehe es zwar um eine Reduzierung der Pflichtstundenzahl auf den bis 2005 geltenden Standard. Davon bleibe der darüber hinaus gehende Nachmittagsunterricht an Sekundar- und Gesamtschulen aber unberührt.

An Haupt- und Realschulen sei die Verkürzung auf maximal 180 Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I hingegen gewollt und diene gerade dem Ziel, Kindern wieder mehr Zeit für außerschulisches Leben zu schenken. dpa/kup