Köln Verkehrsschild fehlte: Köln muss auf 35 000 Knöllchen verzichten
Die laufenden Verfahren zu Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen fallen gelassen werden. Bereits gezahltes Bußgeld will die Stadt aber nicht zurückzahlen.
Köln. Die Stadt Köln muss auf 35 000 Knöllchen und damit beträchtliche Einnahmen verzichten, weil ein Tempolimit im Umfeld einer Autobahn-Baustelle nicht ausreichend beschildert war. Konkret geht es um die Ergebnisse einer Überwachungsanlage auf der A3 Höhe Dreieck Heumar in Fahrtrichtung Oberhausen. Auf der Strecke vor dem Blitzer war wegen des Baus einer Lärmschutzwand im Februar 2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer reduziert worden, wie die Bezirksregierung Köln am Donnerstag mitteilte.
Allerdings reichte die beschilderte Baustelle letztlich nicht bis an Messgerät heran. „Hier hätte ein weiteres Schild aufgestellt werden müssen. Das wurde versäumt“, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Mehrere Medien hatten über den Streit um die Knöllchen berichtet.
Die Stadt Köln teilte mit, ihr Ordnungsamt stelle alle noch laufenden Verfahren zu Geschwindigkeitsverstößen ein, die Messungen an dieser Stelle bis zum 15. Dezember 2016 betreffen. Dabei handele es sich um rund 35 000 Fälle. Das Amtsgericht Köln habe in einigen - aber nicht in allen - Fällen festgestellt, dass „die von der Bezirksregierung Köln verantwortete Beschilderung am Ende der Baustelle rechtlich nicht eindeutig und ausreichend war.“ Diese Situation hat nach Stadtangaben bis zum 15. Dezember 2016 bestanden.
Die Stadt Köln weigert sich bereits überwiesenes Bußgeld zurückzuzahlen. Die Verfahren, in denen bereits gezahlt wurde, seien rechtswirksam und abgeschlossen, teilte die Stadt Köln am Freitag mit. Eine Wiederaufnahme sei nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn das Bußgeld den Betrag von 250 Euro übersteige. "Nach erster Übersicht kämen danach theoretisch nur deutlich unter 0,5 Prozent der Fälle überhaupt in Betracht, ein solches Verfahren anstrengen zu können", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Auch angesichts des "außerordentlich hohen Verwaltungsaufwandes" sei eine Rückzahlung nicht vorgesehen. Ein Sprecher der Bezirksregierung hielt die Entscheidung am Freitag für korrekt und verwies auf das Ordnungswidrigkeitengesetz. dpa