Der umstrittene AfD-Parteitag in Oberhausen und seine Folgen
Der Geschäftsführer der Stadthalle tritt zurück. Es gibt eine Strafanzeige gegen die Mitglieder des Stadtrates wegen Untreue.
Oberhausen. Der AfD-Parteitag in der Oberhausener Luise-Albertz-Halle wirft einen langen Schatten — und das gleich auf zwei Ebenen. Die AfD hat bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige wegen Untreue gegen die Mitglieder des Oberhausener Stadtrates erstattet und der Geschäftsführer der Luise-Albertz-Halle GmbH, Hartmut Schmidt, ist von seinem Amt zurückgetreten. Unter anderem, weil er nach der Vermietung der Halle Beschimpfungen ausgesetzt gewesen sei, die Schmidt weder sich noch seiner Familie weiter zumuten möchte.
Es gab allerdings auch Unstimmigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und dem Oberbürgermeister Oberhausens, Daniel Schranz (CDU), — wegen „der nicht vollständigen Darstellung der Abläufe zu den Ereignissen der vergangenen Tage“. Darin ist die Frage enthalten, wie es überhaupt zur Vermietung der Halle an die AfD kommen konnte.
Die Luise-Albertz-Halle GmbH (LAH) ist ein Unternehmen, das die Halle vermarktet. Die Kunden reichen von Brieftaubenzüchtern bis hin zu Parteien. Hartmut Schmidt war seit Juni 2012 ehrenamtlich als Geschäftsführer für die GmbH tätig. Schmidt sitzt nach seinem Rücktritt aber weiterhin in der Geschäftsführung der Oberhausener Stadttochter Oberhausener Gebäudemanagement GmbH.
Der Zwist mit dem Oberbürgermeister war wohl entstanden, weil Schmidt zunächst behauptet hatte, dass sich die AfD bei der Anmietung der Halle nicht zu erkennen gegeben hatte. Das stellte sich im Nachhinein als falsch heraus. Die von Schmidt angeführten „Kommunikationsprobleme zwischen den Mitarbeitern der LAH und der Geschäftsführung“, die laut Schmidt wiederum auf „dem vielleicht falsch verstandenen Versuch beruhten, die LAH in einem guten Licht erscheinen zu lassen“, hatte der Oberbürgermeister nicht gelten lassen. „Der Schritt von Hartmut Schmidt ist nachvollziehbar“, kommentierte Daniel Schranz den Rücktritt des Geschäftsführers. Der OB hatte gleichzeitig darauf hingewiesen, dass er einen „ausführlichen schriftlichen Bericht“ von der LAH angefordert habe.
Schmidt selbst wiederum rechtfertigte bei seiner Rücktrittserklärung die Vermietung der Halle an die AfD. Das Team der LAH habe sich an Recht und Gesetz gehalten. Eine öffentlich geführte Halle habe keine Gewissensprüfung bei Parteien vorzunehmen. Schmidt: „Wenn nicht generell alle Parteien aus der LAH ausgeschlossen werden sollen, wird es auch zukünftig nicht möglich sein, der AfD die Anmietung der Stadthalle zu verweigern.“
Politisch sei dies sicherlich anders zu betrachten, rein rechtlich vertrete Schmidt diese Auffassung. Für die „nicht korrekte chronologische Abfolge der Anfrage der AFD habe Schmidt bereits „öffentlich und gegenüber den zuständigen Personen und Gremien die Verantwortung übernommen.
Für die AfD sind die Ereignisse rund um ihren Parteitag ein Fall für Gerichte. „Der Vorwurf lautet auf Untreue, weil die Mitglieder des Oberhausener Stadtrats wider besseres Wissen den Mietvertrag mit der Luise-Alberts-Halle streitig machen wollten“, sagte Renate Zillessen, stellvertretende Sprecherin AfD NRW. Das Landgericht Duisburg gab der Partei in einem Eilverfahren Recht. Damit habe man sich einen Bärendienst erwiesen, weil nun auf die ohnehin am höchsten verschuldete Kommune in NRW Kosten von mehren Tausend Euro wegen Anwalts- und Gerichtskosten zukommen.