NRW OVG Münster hält Frauenquote für verfassungswidrig

Landesregierung lenkt (halb) ein: Nach deutlichen Worten des Oberverwaltungsgerichts Münster ist das Verfassungsgericht am Zug.

Niederlage der Landesregierung vor Gericht: Die im NRW-Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sagt nun das OVG Münster. (Symbolbild)

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Düsseldorf. Deutlicher hätte das höchste Verwaltungsgericht des Landes, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, kaum sagen können, was es von dem Gesetz zur Bevorzugung von Frauen bei der Beförderung in den Amtsstuben hält. Dieses sei „verfassungswidrig“. Nach dem seit Juli geltenden § 19 des Landesbeamtengesetzes sind Frauen schon bei nur „im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern.“

Ein so reduzierter Qualifikationsvergleich verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Bestenauslese, sagten die Richter. Dieses gebiete, dass der für das Beförderungsamt am besten geeignete Bewerber ausgewählt werde. Auswahlentscheidungen dürften nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber beträfen. Hierzu gehöre der Aspekt der Frauenförderung nicht.

Kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung vollzog die rot-grüne Landesregierung einen Kurswechsel. Noch vor ein paar Tagen war ein von der FDP in den Landtag eingebrachter Antrag, das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof in Münster überprüfen zu lassen, gescheitert. Weil SPD und Grüne ,Nein’ sagten und die CDU-Abgeordneten sich enthielten, kam das für einen Normenkontrollantrag erforderliche Drittel der Abgeordneten nicht zustande.

Unter dem Druck der unmissverständlichen OVG-Entscheidung tritt die Landesregierung nun die Flucht nach vorn an. Statt eines Drittels der Abgeordneten reicht es nämlich aus, dass die Regierung den Antrag stellt, die Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte: „Für alle Beamtinnen und Beamten ist es wichtig, dass die Verfassungsmäßigkeit, von der wir überzeugt sind, jetzt schnell geklärt wird.“ Hintergrund: In den Verfahren, in denen sich Beamte gegen die bevorzugte Beförderung von Frauen wehren, stockt der Beförderungsprozess ganz.

FDP-Landtagsabgeordneter Ralf Witzel ist zwar über den gestrigen Richterspruch erfreut. Er weist aber auch darauf hin, dass bei dem von der Landesregierung angestrebten Verfahren die Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof nicht zu Wort komme, weil sie dabei ja nicht Verfahrensbeteiligter sei. „Wenn sich der Verfassungsgerichtshof ohnehin mit der Frauenquote beschäftigen muss, dann sollte nicht nur die Landesregierung ihre Chance wahrnehmen, die eigene Position vorzutragen, sondern ebenso FDP und CDU als Kritiker der Durchbrechung des Leistungsprinzips.“ Die CDU solle sich nicht länger verweigern, eine Normenkontrollklage mitzutragen.

Für besser halte er es jedoch, dass der Landtag „noch in der laufenden Wahlperiode die Abschaffung der verfassungswidrigen Norm beschließt.“ Doch so schnell wird sich Rot-Grün diesem Ansinnen nicht beugen. Zunächst ist der Verfassungsgerichtshof am Zug. Erst wenn dieser den Daumen senkt, wird man nach dem nun selbst angestrengten Verfahren kaum mehr auf dem Gesetz beharren können.