Polizist: Reker-Attentäter wollte Kanzlerin Merkel töten

Düsseldorf (dpa) - Der geständige Messerangreifer der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hätte nach Angaben eines Polizisten am liebsten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen ihrer Flüchtlingspolitik getötet.

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Es sei aber zu schwierig, an die Regierungschefin heranzukommen, soll S. nach Angaben eines Polizisten unmittelbar nach dem Attentat auf Reker in Köln gesagt haben.

Um ein Zeichen gegen die Flüchtlingspolitik zu setzen, habe er sich daher entschieden, die Lokalpolitikerin umzubringen. Diese habe eine ähnlich flüchtlingsfreundliche Politik betrieben, gab der geständige Attentäter nach den Erinnerungen des Polizisten am Freitag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht weiter an.

Frank S. hatte Reker im vergangenen Oktober einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin an einem Wahlkampfstand ein großes Bowiemesser in den Hals gerammt und sie lebensgefährlich verletzt. Reker war vor der OB-Wahl als Sozialdezernentin für die Unterbringung der Flüchtlinge in Köln zuständig. Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat gestanden, aber eine Tötungsabsicht bestritten.

Der 44-Jährige sei nach der Bluttat sehr ruhig und unaufgeregt gewesen. „Das war schon skurril, weil da noch überall Verletzte rumlagen“, berichtete der Polizist. „Ich bin sowieso im Arsch, ich bleib' den Rest des Lebens im Knast“, habe der Festgenommene gesagt. Und an ihn und seine beiden Polizisten-Kollegen adressiert, die ihn nach seiner Festnahme in einem Streifenwagen zum Polizeipräsidium gebracht hatten: „Ich hab' das auch für euch gemacht. Ihr müsst ja die ganze Scheiße ausbaden mit den Ausländern.“

Er sei schon länger arbeitslos, daran seien „die Ausländer“ schuld. Er habe auch schon versucht, sich an einer Autobahnbrücke zu erhängen. Er sei „rechts eingestellt“ und habe früher dem nationalen Widerstand angehört, habe er weiter gesagt.

Während seiner Aussage vor Gericht wurde der Polizist vom Angeklagten als „verlogener Schweinehund“ beschimpft. Die Vorsitzende Richterin musste den Angeklagten mehrfach ermahnen. Ihm droht lebenslange Haft wegen versuchten Mordes.

Der Angeklagte erhob am Freitag schwere Vorwürfe gegen seine Pflichtverteidiger und beantragte wie angekündigt, sie auszutauschen. In einem Fall lehnte das Gericht dies ab, im anderen Fall stellte es den Antrag zurück.