Rauchverbot: Eine Chance für die Eckkneipe
In NRW hoffen jetzt die Wirte kleiner Kneipen auf eine für sie günstige Entscheidung des Verfassungsgerichts in Rheinland-Pfalz.
<strong>Düsseldorf/Wuppertal. In die Diskussion um das Rauchverbot ist auch in NRW wieder Bewegung gekommen. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes für Rheinland-Pfalz in Koblenz, wonach das Nichtraucherschutzgesetz zumindest vorläufig keine Anwendung findet für inhabergeführte Einraumbetriebe ohne Mitarbeiter, wächst jetzt auch bei den Eckkneipen-Wirten in NRW die Hoffnung auf eine Ausnahme-Regelung. Zwar sagt Landesarbeitsminister Laumann Karl-Josef Laumann (CDU): "Das Urteil hat keine Konsequenzen für das Nichtraucherschutzgesetz NRW". Doch ist dies wohl nur vordergründig richtig. Denn eine abschließende Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes Rheinland-Pfalz zugunsten der Eckkeipen hätte zwangsläufig auch Folgen für NRW.
Dehoga: " Koblenzer Entscheidung ist ein wichtiges Signal auch für NRW"
So sieht das jedenfalls Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes NRW (Dehoga): "Die Koblenzer Entscheidung ist ein wichtiges Signal, weil die Probleme der kleinen Kneipen in Rheinland-Pfalz die gleichen sind wie in Bochum, Düsseldorf oder Bielefeld. Um aus dem Nichtraucherschutzgesetz kein Kneipenvernichtungsgesetz werden zu lassen, brauchen wir die Wahlfreiheit für Einraumbetriebe bis 100 Quadratmeter."
Das sehen auch die betroffenen Eckkneipen-Wirte so, etwa Milena "Milli" Knoppan (59). Sie betreibt seit 15 Jahren in der Kreuzstraße in Düsseldorf die gerade mal 38 Quadratmeter große Kneipe "Monopoly". Wirtin Knoppan: "Ich hoffe, dass es eine Ausnahmeregelung für Eckkneipen geben wird. Mindestens 80 Prozent meiner Stammgäste rauchen. Wenn das Gesetz am 1. Juli kommt, werden viele von denen wegbleiben - und ich kann mich nach den Sprechstunden im Sozialamt erkundigen."
Die Wirtin: "Viel ist es ja nicht, was die Kneipe abwirft; es reicht so gerade zum Leben. Wenn aber der Umsatz durch das Rauchverbot noch weiter zurückgeht, dann werde ich den Laden wohl schließen müssen." Zumindest den Sommer will sie noch abwarten: "Da kann ich ein paar Tische nach draußen stellen." Doch auch diese Alternative sieht sie skeptisch: "Die meisten Stammgäste wollen nicht sitzen, sondern am Tresen stehen, reden und ein bisschen knobeln."
Dennis Stange (24) ist Wirt der "Arche Noah" in der Wuppertaler Nordstadt. Er ist vor allem gegen Ausnahmeregelungen, wenn das Rauchverbot kommt. So empfände er einen Raucherraum in Kneipen mit mehr als einem Raum für wettbewerbsverzerrend. In diesem Fall hält Stange eine Klage nach rheinland-pfälzischem Vorbild für sinnvoll. Auch Stange rechnet insbesondere im ersten halben Jahr mit erheblichen Umsatzeinbußen, weil dann die Raucher nicht mehr kommen oder aber weniger konsumieren würden.
Im Wortlaut Der Leitsatz der Entscheidung des Koblenzer Gerichts lautet: "Das durch § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 angeordnete Rauchverbot in Gaststätten wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt. Diese Gaststätten müssen am Eingangsbereich deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen."