Richterlicher Widerstand

Da sagen einige Oberlandesgerichte, dass es sie herzlich wenig interessiert, was der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Sachen Sicherungsverwahrung urteilt. Das müsste empören. Denn wo führt das hin?

Dann können wir uns ja gleich die Menschenrechtskonvention und das über sie wachende Gericht sparen. Und dürfen auch in anderen Fällen nicht mehr darauf pochen, dass Recht im Sinne der Menschenrechte gesprochen wird.

Dennoch: Das Nein der Justiz in diesen Fällen zeugt von Verantwortungsgefühl. Bis das Recht der Sicherungsverwahrung neu geregelt ist - und zwar schnell, das gebietet der Respekt vor dem Straßburger Gericht - dürfen nicht einfach Tatsachen geschaffen werden. Gut, dass die Richter sich nicht einfach achselzuckend dem höchstrichterlichen Urteil beugen. So verhindern sie, dass potenziell hoch gefährliche Täter auf die Öffentlichkeit losgelassen werden.