Salafisten-Verbot ist möglich
Mehrere Gerichte haben das öffentliche Zeigen islamkritischer Karikaturen erlaubt. Das mag man billigen oder auch nicht — aber es ist damit geltendes Recht, und das ist zu respektieren.
Man kann gegen diese Entscheidungen auch durchaus demonstrieren. Man darf dabei aber nicht mit Fahnenstangen und Messern auf Polizisten losgehen.
Unbestritten ist die große Mehrzahl der Muslime in Deutschland friedlich. Die gewaltbereiten und -tätigen Salafisten sind lediglich eine Splittergruppe. Eine gewalttätige Splittergruppe aber kann und sollte der Staat verbieten.
Dass es geht, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2006 gezeigt. Unter dem Leitsatz „Eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann unter den Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz verboten werden“ hatte das Bundesgericht das Verbot der radikalislamischen Hizb ut-Tahir bestätigt. Die hatten ebenfalls einen Scharia-Staat in Deutschland errichten wollen.