Silvestergewalt von Köln wird Fall fürs Verfassungsgericht

NRW-Opposition vermutet Vertuschung und klagt in Münster gegen die rot-grüne Landesregierung auf Herausgabe von Daten.

Die Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) wird verklagt.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. CDU und FDP im Land haben für die von ihr behaupteten Versäumnisse der rot-grünen Landesregierung bei der Aufklärung der Kölner Silvesterexzesse ein neues Forum gefunden. Nachdem das Geschehen seit März allwöchentlich im Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wird, soll ein Aspekt nun auch den Verfassungsgerichtshof in Münster beschäftigen. Dessen vielleicht Anfang des Jahres zu erwartender Richterspruch könnte reichlich Futter für die dann heiße Phase des Wahlkampfes (Landtagswahlen sind im Mai) bedeuten.

Worum geht es?

Die Opposition wirft der Regierung vor, dass sie dem Untersuchungsausschuss Informationen vorenthalte. Es geht um Dokumente und Telefonverbindungsdaten aus der Staatskanzlei, anhand derer der Ausschuss prüfen will, wann Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Innenminister Ralf Jäger (beide SPD) von den massenhaften Übergriffen gewusst haben. Der Verdacht: Weil die Gewaltexzesse von Silvester erst am 4. Januar öffentlich wurden, die Staatskanzlei aber schon vorher hätte informiert sein müssen, seien Vorgänge vertuscht worden. Daher will die Opposition wissen, wer wann mit wem telefoniert und gemailt hat.

Wie argumentiert die Opposition?


Ina Scharrenbach, Obfrau der CDU im Untersuchungsausschuss, sagt: „SPD und Grünen ist die Verteidigung der Ministerpräsidentin und des Innenministers offenbar wichtiger als das Recht der Opfer und der Öffentlichkeit, endlich über alle Abläufe — auch innerhalb der Landesregierung — in den kommunikativen Chaostagen nach der Silvesternacht informiert zu werden.“ Marc Lürbke (FDP) ergänzt: „Die Geheimniskrämerei der Landesregierung ist inakzeptabel. Eine vollständige und lückenlose Aufklärung muss auch für eigene Verantwortungen der Landesregierung gelten.“

Wie argumentiert die Regierung?

Laut Landesregierung war aufgrund der Informationen, wie sie sich in den ersten drei Tagen des Januar darstellte, die Dimension der Ereignisse nicht bekannt. Aus den sogenannten WE-Meldungen vom 1. bis 3. Januar (polizeiliche Meldungen über wichtige Ereignisse) sei die Dimension des Geschehens nicht ersichtlich gewesen. Daher habe auch keiner der Empfänger dieser Meldungen eine Information der Ministerpräsidentin zu diesem Zeitpunkt für geboten gehalten. Das Ausmaß der Übergriffe habe sich erst durch die Medienberichterstattung am 4. Januar ergeben. Kraft und Jäger hätten erst am 4. Januar miteinander telefoniert. Vorher habe es keine Kontakte zwischen Ministerpräsidentin, der Hausspitze der Staatskanzlei, dem Innenminister und seinem Staatssekretär zu den Vorfällen von Silvester gegeben.

Und wie wird das nachgewiesen?

Die entscheidenden Stellen der Landesregierung haben diese Darstellung am 24. Mai durch eidesstattliche Versicherung bekräftigt. Der Opposition reicht das nicht. Sie will kontrollieren, wer ab 1. Januar mit wem kommuniziert hat. Die Staatskanzlei verweist darauf, dass „die erbetene Übermittlung von Telefonverbindungsdaten das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Ministerpräsidentin und der Hausspitze verletzt“. Im Übrigen könnten die Verbindungsdaten ohnehin keinen Rückschluss auf den Inhalt der geführten Kommunikation ermöglichen. Auch habe man dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und den Sprechern der Fraktionen angeboten, in der Staatskanzlei vertraulich Einsicht in die dienstlichen Telefonverbindungsdaten der Ministerpräsidentin und der Hausspitze der Staatskanzlei zu nehmen. Ein bislang ungenutztes Angebot.

Opposition klagt im Alleingang


Nachdem der Untersuchungsausschuss als solcher mit seiner rot-grünen Mehrheit beschlossen hatte, nicht auf Herausgabe der Daten zu klagen, machen die Vertreter von CDU und FDP dies nun im Alleingang: Der Verfassungsgerichtshof soll entscheiden, ob die Regierung das Recht des Parlaments auf umfassende Information verletzt hat.