Stadt Hagen verklagt die Deutsche Bank

Für die Schadensersatz-Klage der Stadt Hagen gegen die Deutsche Bank hat das Landgericht Wuppertal als Verhandlungsbeginn den 23. April festgesetzt.

Hagen/Wuppertal. Für die Schadensersatz-Klage der Stadt Hagen gegen die Deutsche Bank hat das Landgericht Wuppertal als Verhandlungsbeginn den 23. April festgesetzt. Dabei handele es sich um einen Gütetermin zu einer vorgerichtlichen Einigung, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Sollte die Güteverhandlung erfolglos verlaufen, finde unmittelbar danach eine erste mündliche Verhandlung zur Sache statt. Hagen und zwei Tochtergesellschaften haben wegen eines befürchteten 57-Millionen-Euro-Verlustes aus riskanten Spekulationsgeschäften die Bank auf Schadensersatz in gleicher Höhe verklagt. In Wuppertal sind die Klagen der Stadt und einer Tochter anhängig. Die zweite Tochtergesellschaft hat ihre Klage gegen die Bank in Frankfurt/Main eingereicht. Dort gebe es noch keinen Termin, teilte die Stadt mit. Die Stadt wirft der Bank vor, sie nicht ausreichend über die Risiken der Geschäfte beraten zu haben. Monatelange Verhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung hatten zuvor zu keinem Erfolg geführt. Das Geldinstitut hatte in der Vergangenheit die Vorwürfe stets zurückgewiesen und betont, umfangreich beraten und ausführlich auf alle Chancen und Risiken hingewiesen zu haben. Bei einem ähnlichen Prozess Ende Januar hatte das Landgericht Magdeburg die Schadenersatz-Klage eines kommunalen Wasserversorgers gegen die Bank abgewiesen. Das Kredithaus habe das Unternehmen hinsichtlich der Geschäfte "sowohl anleger- als auch anlagegerecht beraten", hieß in der Urteilsbegründung. Ein weiterer Prozess in Würzburg dauert noch an. Dort fordert die kommunale Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) nach Millionenverlusten 2,6 Millionen Euro Schadensersatz von dem Frankfurter Geldhaus.