Titelhandel: 16 NRW-Professoren haben Doktortitel verkauft
Auch gegen Lehrberechtigte an der Uni Düsseldorf wird ermittelt. Den Beteiligten drohen Haft und Geldstrafen.
Düsseldorf. Der Skandal um verkaufte Doktor-Titel hat Nordrhein-Westfalen erfasst. Insgesamt 16 Professoren an acht NRW-Hochschulen sind nach ersten Erkenntnissen der in diesem Komplex federführenden Kölner Staatsanwaltschaft unter Verdacht, wie Landeshochschulminister Andreas Pinkwart (FDP) am Donnerstag mitteilte.
Zu den betroffenen Unis zählt neben Aachen, Münster, Bonn, Köln, Duisburg-Essen, Bochum und Witten-Herdecke auch Düsseldorf.
Namen der beschuldigten Professoren oder der verdächtigen Träger des Doktortitels könne er nicht nennen, sagte Pinkwart. Er kenne sie selbst nicht, da sie ihm nicht von der Staatsanwaltschaft übermittelt worden seien.
Laut Staatsanwaltschaft sei nur klar, dass in neun Fällen gegen medizinische Fakultäten ermittelt werde.
So viel ist bekannt: Es geht bislang um insgesamt rund 100 Professoren und 300 erkaufte Doktor-Titel, wobei die Dunkelziffer deutlich höher ist.
Das Geschäft mit dem akademischen Titel wurde nach dem Stand der Ermittlungen über einen Vermittler eingeleitet. Dabei steht ein obskures Institut in Bergisch Gladbach im Mittelpunkt. Es heißt "Institut für Wissenschaftsberatung".
Die Ermittlungen der Kölner Fahnder laufen bereits seit 2007. Für eine Gebühr von 20000 Euro sollen dort Doktoranden an Professoren vermittelt worden sein. Die Doktorväter und -mütter sollen zwischen 2000 und 4000 Euro kassiert haben.
Dieser Titelhandel ist natürlich strafbar. Beamtete Professoren - unter den 100Verdächtigen sollen es aber nur zwei sein - müssen mit einem Strafverfahren und dem Verlust des Beamtenstatus rechnen.
Pinkwart verwies ausdrücklich auf einen Fall in Hannover, wo ein Professor wegen des Verkaufs von Doktortiteln eine Freiheitsstrafe von drei Jahren bekam und aus dem Beamtentum flog. Bestechlichen Privatdozenten - die Mehrzahl der Verdächtigen - droht der Entzug der Lehrbefugnis. Wer fälschlicherweise einen Doktortitel führt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 500000 Euro belangt werden.