Ungleiche Waffen
Ein Kommentar von WZ-Redakteur Horst Kuhnes
Folgt man formal den Buchstaben des Gesetzes, ist die Lage der Milchbauern im Streit mit dem Bundeskartellamt ziemlich aussichtslos: Sie gelten als selbständige Unternehmer, und ihr Milch-Lieferstopp an andere Unternehmen, nämlich die Molkereien, widerspricht deshalb gleich mehreren Rechtsnormen des Kartellrechts. Rein juristisch dürfte der Lieferstopp damit rechtswidrig gewesen sein.
Doch eine solche Entscheidung wäre vielleicht rechtens, keinesfalls aber gerecht. Denn die Machtverhältnisse zwischen Handel und Molkereien auf der einen und den Milchviehhaltern auf der anderen Seite sind allzu ungleich. Während Handel und Molkereien im Prinzip als Nachfragekartell die Preise vorgeben dürfen, zu denen sie die Milch kaufen, haben die Landwirte nur ein einziges Druckmittel - den Lieferstopp. Dieses Druckmittel nimmt ihnen das Kartellrecht.
Anders läge die Sache, wenn man die Landwirte nicht als selbständige Unternehmer sähe, sondern als scheinselbständige Heimarbeiter der Milchindustrie, die nach Stückzahlen entlohnt werden. Dann wäre der Milchviehhalter-Verband eine gewerkschaftsähnliche Gruppe mit Streikrecht. Und dann wären die Waffen auch wieder gleich.