Prozess Update / Britisches Militär: Gericht stoppt Klage auf Kita-Platz

Aus formalen Gründen sind sie vorläufig gescheitert, aber in der Sache sieht es gut aus. Das Verwaltungsgericht Minden hat britischen Militärangehörigen im Streit um Betreuungsplätze in deutschen Kindergärten Hoffnung gemacht.

Foto: Andreas Bischof

Minden (dpa) - Eine Klage britischer Militärangehöriger gegen die Stadt Gütersloh auf Kita-Plätze für ihre Kinder ist vor dem Verwaltungsgericht Minden ohne Erfolg geblieben. Das Gericht ermunterte die Kläger am Freitag aber zugleich zu einem neuen Anlauf.

Die Militärangehörigen hatten das Gericht angerufen, weil die Stadt Gütersloh Kita-Plätze für Soldaten-Familien ablehnt. Dabei beruft sie sich auf das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1959. Demnach haben Streitkräfte keinen Anspruch auf soziale Leistungen.

Das Verwaltungsgericht stellte das Verfahren aus formalen Gründen ein. Die Rechtsbeistände der Militärangehörigen hatten übersehen, dass nicht die Eltern als Kläger auftreten dürfen, sondern nur die Kinder selbst.

Das Gericht riet den beiden Klägern, erneut Anträge bei der Stadt zu stellen und dann bei einer Ablehnung wieder zu klagen. „Wir haben den Klägern zu verstehen gegeben, dass wir für ihr Anliegen durchaus Chancen sehen“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Diekmann nach der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur.

Vertreter der Stadt kündigten an, den Hinweis des Gerichts zu prüfen. Laut Stadt hat es in der Vergangenheit zunehmend viele britische Militärangehörige gegeben, die ihre Kinder in städtische Einrichtungen schicken wollten. Diese seien aber voll, während die britischen Einrichtungen noch Plätze hätten.

Richter Diekmann sprach von einem höchst komplizierten Geflecht aus verschiedenen unterschiedlichen Rechtsbereichen. Gerichte auf mehreren Ebenen hätten sich bereits zu der Frage geäußert. „Demnach gehen wir davon aus, dass die Familien zu Recht auf einen Platz klagen“, sagte Diekmann. Sollte die Stadt Gütersloh bei ihrer bisherigen Haltung bleiben, müssten die Militärangehörigen erneut vor das Verwaltungsgericht Minden ziehen.