Urteil: Deutschland übergab Somalier rechtswidrig an Kenia

Münster (dpa). Die Übergabe eines mutmaßlichen Piraten aus Somalia durch die deutsche Marine an Kenia war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Der Mann war 2009 im Golf von Aden von einer Bundeswehr-Fregatte aufgegriffen worden. Zuvor hatten Piraten das Schiff einer deutschen Reederei angegriffen. Zur Strafverfolgung übergab die Bundeswehr, die als Teil der EU-Mission „Atalanta“ Piraten abschrecken und bekämpfen sollte, den Mann an Behörden in Kenia, wo er bis heute in Haft sitzt.

Dem OVG fehlt die gesetzliche Grundlage für die Übergabe, außerdem verwiesen die Richter auf menschenrechtlich unwürdige Haftbedingungen, die der Bundesrepublik bekanntgewesen seien.